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Anzeige einer Veranstaltung gemäß § 6 Hess. Gaststättengesetz

Allgemeine Informationen

Wenn Sie beabsichtigen aus besonderem Anlass eine Veranstaltung durchzuführen (z. B. Kirmes oder Volksfest) und Speisen und/oder Getränke zu verkaufen, müssen Sie darauf achten, dass dies nach dem Hessischen Gaststättengesetz mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen ist.

Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Wohnanschrift des Veranstalters

  • Ort und Zeitraum der geplanten Veranstaltung

  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke

  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

Zur Vereinfachung können Sie das Formular zur Anzeige einer Veranstaltung gem. § 6 HGastG herunterladen und uns ausgefüllt zukommen lassen.


Bei größeren Veranstaltungen erwarten wir die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes und ggf. weiterer Unterlagen.

Sobald Sie uns eine Veranstaltung angezeigt haben, geben wir dies an folgende Fachbehörden weiter:

  • Fachdienst Bauaufsicht

  • Fachdienst Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Team Lebensmittelüberwachung des Landkreises Marburg-Biedenkopf

  • Finanzamt Marburg-Biedenkopf
  • Polizeidirektion Marburg

Die anfallenden Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.

Wer eine Veranstaltung nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. In diesen Fällen kann die Ausübung des Gaststättengewerbes untersagt werden.


Nach der hessischen Sperrzeitverordnung müssen Veranstaltungen im Freien um 24.00 Uhr enden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Vorgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz der Anwohner/innen vor Lärm einzuhalten sind.

Die Nachtruhe beginnt bereits um 22.00 Uhr.

Sofern bei Veranstaltungen mit erhöhtem Lärmaufkommen zu rechnen ist, werden entsprechende Anordnungen zum Schutz vor Lärmbelästigungen getroffen.

Bei Veranstaltungen in Stadtteilen ist der Antrag vorher der/dem Ortsvorsteher/in zur Stellungnahme vorzulegen.

Weitere Informationen können Sie gerne unserem Infoblatt für Veranstaltungen entnehmen oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-2002
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

    Öffnungszeiten:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

    Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

    • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
    • ein Gaststätte eröffnen
    • eine Spielhalle betreiben,
    • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
    • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
    • ein Volksfest oder einen Markt durchführen
    • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

    möchten.

    In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

    • gefährliche Hunde
    • Schädlingsbefall
    • Feuerwerke
    • Abraum- und Brauchtumsfeuer
    • Straßenreinigung
    • Winterdienst
    • wilde Müllablagerungen.


    Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
    Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

    Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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