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Bodenordnung

Allgemeine Informationen

Mit der Umlegung und der vereinfachten Umlegung (früher Grenzregelung) stehen zwei öffentlich-rechtliche Bodenordnungsverfahren zur Verfügung, deren Zweck, Voraussetzungen und Verfahren im vierten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt sind. 

Die Umlegung ist ein Grundstückstauschverfahren mit dem Ziel, zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die  Erschließung, Bebauung oder sonstige Nutzung zu bilden. Es wird hierdurch großflächig Land für private und/oder 
öffentliche Interessen bereitgestellt.

Innerhalb des Stadtgebietes Marburg wird die Umlegung von der Stadtverordnetenversammlung angeordnet und vom Fachdienst Vermessung durchgeführt.

Die vereinfachte Umlegung (Grenzregelung) ist ein einfaches Verfahren zur Änderung der Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken, um unter bestimmten Voraussetzungen eine ordnungsgemäße Bebauung und Erschließung der Grundstücke herbeizuführen oder um baurechtswidrige Zustände zu beseitigen.

Ansprechpartner:
Marius Thielemann, Tel. (06421) 201 - 1661
E-Mail: marius.thielemann@marburg-stadt.de

Fabian Arand, Tel. (06421) 201 - 1662
E-Mail: fabian.arand@marburg-Stadt.de

 

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