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Landschaftsschutz

Allgemeine Informationen

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung.

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

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Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 67 - Stadtgrün und FriedhöfeStandort anzeigenStadtverwaltung
    Ockershäuser Allee 15
    35037 Marburg (neben Hauptfriedhof)
    Telefon: 06421 201-1407
    Telefax: 06421 201-1598
    E-Mail:

    Öffnungszeiten:
    Sie erreichen uns Mo - Fr von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Do von 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Der Fachdienst in dem das frühere Garten- und Friedhofsamt eingegliedert wurde, besteht aus den Bereichen Friedhofsverwaltung und Stadtgrün.

    67.1 Friedhofsverwaltung
    67.4 Stadtgrün

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