Die Straßenreinigungssatzung

Die Straßenreinigungssatzung regelt die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst in Marburg. Die Reinigungspflicht teilt sich die Universitätsstadt Marburg mit ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Wir haben die wichtigsten Fragen -
Wo /
was /
wann /
wer - und ihre Antworten kurz für Sie zusammengefaßt. Eine ausführliche Broschüre zum Thema gibt es im Abfallservicebüro des DBM, im Umweltamt und im Stadtbüro.
Wo muss gereinigt werden? - auf allen öffentlichen Straßen
- auf Verbindungswegen und -treppen, die zu einer öffentlichen Straße gehören
Was gehört zu einer öffentlichen Straße?- Fahrbahnen, Standspuren und Parkplätze
- Rad- und Gehwege, Fußgängerüberwege und Treppen
- Straßenrinnen und Einflußöffnungen der Straßenkanäle
- Böschungen, Randstreifen, Rasenstücke, Stützmauern, usw.
Was ist zu tun?- Regelmäßiges Entfernen von:
Abfällen, Laub, Ackerboden und sonstigen Verschmutzungen
- Mähen und Niedrighalten von Gras und Beikräutern inkl. Entfernen des Mähgutes auf Straßen, Böschungen und Randstreifen, die zur Straßenparzelle gehören
Wann muss gereinigt werden? - grundsätzlich sind die Straßen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen
- bei plötzlichen oder den normalen Rahmen übersteigenden Verschmutzungen muss sofortig gereinigt werden
Wer muss reinigen?Die Reinigungspflicht hat der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer oder der Wohnungsberechtigte. Diese können ihre Pflicht aber auf z.B. Mieter und Pächter oder Dritte (z.B. DBM) übertragen.
Wichtig für Hundehalter:
Bürgerinnen und Bürger, die Hunde in Marburg ausführen, sind verpflichtet, den Kot ihrer Schützlinge von Geh- und Radwegen, im Bereich der Fußgängerzone und in öffentlichen Grünanlagen sofort zu beseitigen.
Ob Ihre Straße an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen ist, erfahren Sie
hier.
Für allgemeine Anfragen erreichen Sie uns unter:
Sprechzeiten: Mo - Do: 8.00-16.00 Uhr, Fr: 8.00-13.00 Uhr
letzte Änderung 1. April 2009
Reinigungsklasse 1: Reinigung nur auf der Fahrbahn
1.1: 1 mal wöchentlich · 1.2: 2 mal wöchentlich · 1.3: 3 mal wöchentlich
Reinigungsklasse 2: Reinigung nur auf der Fahrbahn sowie Gehwegen und Treppen
2.1: 1 mal wöchentlich · 2.2: 2 mal wöchentlich · 3.3: 3 mal wöchentlich weiter