Versammlungenzurück
Versammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen
Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung beim
Fachdienst Ordnung angemeldet werden.
Bereits eine geringe Anzahl von Personen kann eine Versammlung sein, wenn der verbindende Zweck eine kollektive Meinungsbildung bzw. -äußerung ist.
Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.
Eine Versammlung kann formlos oder mit Vordruck angemeldet werden. Die Anmeldung muss in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Veranstalters (Organisation oder Privatperson),
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin (Versammlungsleiter/in kann nur eine zu benennende Person sein)
- Datum, Uhrzeit der Versammlung
- Ort bzw. Wegstrecke der Versammlung
- Geschätzte Zahl der Teilnehmer/innen
- Zahl der Ordner/innen
Hier erreichen Sie Ihre/n Ansprechpartner/in:
Fachdienst Ordnung
Frauenbergstraße 35, 1. Stock, Zimmer 108
Frau Fleck-Delnavaz
Tel. 0 64 21 / 2 01 - 2 96
Fax: 0 64 21 / 2 01 - 9 03
E-Mail:
ordnung@marburg-stadt.de Für ein persönliches Gespräch erwarten wir Sie:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung