Unterhalt, Kindzurück

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie bei der Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für Ihr minderjähriges Kind ggf. auch bis zum 21. Lebensjahr.
Maßgebend für Marburg sind die Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichtes Frankfurt. Interessierte können sich daher ausführlich unter dem o. g. Link zum
OLG Frankfurt informieren sowie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle einsehen. Die Tabellen ab 2005 und die aktuelle Tabelle (Stand Januar 2010) sowie die aktuellen Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt können unter der Rubrik "Dateien" angesehen oder heruntergeladen werden.
Ihre Ansprechpartner/in sind (die Zuordnung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes):
Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste
Friedrichstraße 36, 35037 Marburg, 2. Stock
A - D Frau Roder, Tel.: 201-472, Zi. 313
anabel.roder@marburg-stadt.de E - Ki Frau Meyer, Tel.: 201-487,
gunhild.meyer@marburg-stadt.de Kl - R Herr Laub, Tel.: 201-792,
reinhold.laub@marburg-stadt.de S - Z Herr Reif, Tel.: 201-266,
jens.reif@marburg-stadt.de FAX Zentrale Jugendhilfedienste: 201 - 595
Ansprechzeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag
von 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Letzte Aktualisierung am 19.04.2013