Sport in Marburg

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Georg-Gaßmann-Stadion bei Nacht Marburger Stadtlauf; Foto von Heiko Krause Radfahren in Marburg Skatepark im Georg-Gaßmann-Stadion bei Nacht
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Das neue SEPA-Lastschriftverfahren - Was Vereine beachten müssen

SEPA Logo (Bild in neuem Fenster anzeigen)Am 01.02.2014 wird das Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst und alle Nationalen Zahlverfahren abgeschaltet werden. IBAN und BIC werden dann die Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen.

IBAN = I nternational B ank A ccount N umber
22 Stellen: Länderkennzeichen (2 Stellen), Prüfziffer (2 Stellen), Bankleitzahl (8 Stellen), Kontonummer
(10 Stellen mit Vornullen)

BIC = B usiness I dentifier C ode
Besteht aus 8 oder 11 Stellen; enthält in Kurzform Institutsname, Land, Ort und ggf. die Filiale

Um unsere Vereine bei der Umstellung zu unterstützen, haben wir im Folgenden ein paar grundlegende Verfahrensweisen / Tipps zusammengestellt.
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Bestandserhebung 2013

Um unser Vereinsverzeichnis stets auf dem neuesten Stand zu halten, möchten wir alle Vereine bitten, unseren Bestandserhebungsbogen auszufüllen und uns bis zum 30. April 2013 an den Fachdienst Sport zurück zu senden. Den Vordruck können Sie ab sofort oben rechts im Kasten herunter laden. Sollten sich im Laufe des Jahres weitere Änderungen in... weiter

Kindeswohlgefährdung im Sport

Einige Kinder auf dem Sportplatz. (Bild in neuem Fenster anzeigen)Sportvereine übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ihre Arbeit ist von Respekt, gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehören auch der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt.

Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Kindeswohlgefährdung im Sport - von allgemeinen Definitionen über Formen sexualisierter Gewalt im Sport bis hin zu Präventionsmaßnahmen, die es der Vereinsarbeit ermöglichen, Kinder und Jugendliche im größtmöglichen Maß zu schützen.
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Verhaltenskodex

Formular_Kindeswohl_Verhaltenskodex_Verhaltensregeln_02.pdf (Bild in neuem Fenster anzeigen)Wichtige Änderung ab dem 01.01.2013:


Ab dem 01.01.2013 muss bei jeder Lizenzverlängerung und Lizenzneuausstellung neben der Teilnahmebestätigung der Fortbildungsmaßnahme der unterschriebene Verhaltenskodex beigefügt werden. Ansonsten kann die Lizenzverlängerung, gemäß der Satzungsänderung durch den Sportbundtag 2012, nicht ausgestellt werden:
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