Der Datenschutz ist in Hessen im Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) geregelt. Die komplette aktuelle Ausgabe des Hessischen Datenschutzgesetzes erhalten Sie über den rechts aufgeführten Link zum Hessischen Datenschutzbeauftragten.
Gemäß § 1 Absatz 1 des HDSG ist Aufgabe des Gesetzes, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die in § 3 Absatz 1 genannten Stellen zu regeln, um das Recht des einzelnen zu schützen, selber über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen, soweit keine Einschränkungen in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften zugelassen sind.
Hierbei sind personenbezogene Daten gemäß § 2 Absatz 1 des HDSG Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffner).
Dies können z. B sein:
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsort
Wohnort
Religionszugehörigkeit
etc.
Jede datenverarbeitende Stelle hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie einen Vertreter zu bestellen. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Universitätsstadt Marburg ist Herr Dieter Oberländer, Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Brandschutz.
An ihn können sich die Bürger und Bürgerinnen als Betroffene direkt wenden.
Ihre Rechte als Betroffner im Rahmen des Gesetzes sind:
Sollten Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Hier die Erreichbarkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragte der Universitätsstadt Marburg
Frau Regina Linda
Frauenbergstraße 35 (Stadtbüro)
35039 Marburg
Tel.: 06421/201-294
E-Mail: ordnung@marburg-stadt.de