Der Antragsteller hat im Mai 2003 nach dem Jahr Apotheker im Praktikum sein drittes Staatsexamen absolviert. Danach bestand aufgrund des Aufenthaltsstatus keine
Möglichkeit als Apotheker in einer öffentlichen Apotheke zu arbeiten.Aufgrund seines Aufenthaltsstatus konnte ein Apotheker nach dem dritten Staatsexamen nicht in einer öffentlichen Apotheke arbeiten. Nach den Änderung der Bleiberechtsregelung kann der Antragsteller nun einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Nach mehrjähriger Berufspause war eine Berufsaufnahme aber nicht sofort möglich. Nach einem von Lokales Kapital für soziale Zwecke geförderten Volontariat im pharmazeutischen Bereich erhielt der Antragsteller eine Festanstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
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