Ortsrecht/Satzungen
Allgemeines Satzungen sind Rechtsvorschriften, die von einer Stadt/Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze erlassen werden können. Die Städte und Gemeinden füllen durch ihre Satzungen den gesetzesfreien Raum bzw. den durch gesetzliche Vorschriften abgegrenzten Rahmen aus.
Das Satzungsrecht wurde den Städten und Gemeinden sowohl für Selbstverwaltungsaufgaben als auch für Auftragsangelegenheiten verliehen. Satzungen werden von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beschlossen.
Sie finden hier die Satzungen in der jeweils aktuellen Fassung, geordnet nach den Kategorien 1 - Allgemeine Verwaltung bis 9 - Beteiligungen: