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  Aktuelle Nachrichten und Presseinformationen: Marburger Solar-Satzung: Stadt betreibt Klage beim Verwaltungsgericht weiter

Presseinformation vom: 29.03.2010

Die Kindertagesstätte "Froschkönig" im Stadtteil Marburg ist ein Musterbeispiel für den zukunftsorientieren Umgang mit erneuerbaren Energien (neues Fenster)Der Rechtsstreit über die Marburger Solarsatzung geht weiter.

Nachdem der vom Regierungspräsidium Gießen und der Universitätsstadt Marburg ausgearbeitete Vergleichsvorschlag vom Hessischen Wirtschaftsministerium abgelehnt wurde, wird die Stadt Marburg den Klageweg beim Verwaltungsgericht Gießen fortführen.
Zentraler Punkt der Ablehnung des Vergleichs-Vorschlages durch das Ministerium soll das Ablaufen der Hessischen Bauordnung am 31.12.2010 sein.

Zur Vorgeschichte:

Nachdem der Regierungspräsident die Marburger Solarsatzung mit der Begründung rechtlicher Mängel mit Verfügung vom 2.10.2008 beanstandete, hatte die Universitässtadt gegen diese Beanstandung Klage am 20.10.2008 beim Verwaltungsgericht Gießen erhoben.

Der Regierungspräsident hatte der Stadt Marburg mitgeteilt, dass er es für geboten halte, die Stadtverordnetenversammlung um die Aufhebung ihres Beschlusses bis zur Entscheidung des Landesgesetzgebers zu bitten.
Am 26. September 2008 bekräftigte die rot-grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der Linken die im Juni beschlossene solare Bausatzung. Der Antrag wurde mit einer Mehrheit von 35 zu 24 Stimmen bewilligt.
Die Oppositonsfraktionen von CDU, FDP und die Marburger Bürgerliste stimmten dagegen.

Text einer dpa-Meldung zu den Informationen des Regierungspräsidiums hierzu siehe weiter unten!

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Zum Hintergrund:
Mit den Stimmen von SPD, Grüne/Bündnis 90 und Marburger Linke wurde am 20.6.2008 die Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen.
Dem voran ging auch an diesem Abend eine intensive parlamentarische Diskussion, in der Befürworter und Gegner der Vorlage nochmals ihre Argumente darlegten.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte mit Schreiben vom 2. Juli signalisiert, dass es beabsichtigt, den Stadtverordnetenbeschluss zu beanstanden.

So sei u.a. der überörtliche Klimaschutz kein Gesichtspunkt, der zum Erlass einer Satzung nach § 81.2 der Hessischen Bauordnung herangezogen werden könne. Hätte der Gesetzgeber den Gemeinden eine solche Kompetenz übertragen wollen, hätte er den Begriff der "örtlichen Verhältnisse"i n diesem Zusammenhang nicht eingefügt.
Schließlich ist nach Einschätzung des Regierungspräsidiums die Satzung auch unverhältnismäßig und verstoße gegen höherrangiges Recht.

In seiner Stellungnahme vom 25. August verweist der Magistrat u.a. auf die Gesetzesinitiative zur Änderung der Hessischen Bauordnung.
Damit würde auch den rechtlichen Zweifeln des RPs die Grundlage entzogen.

Hier einige Kernthesen aus dieser Stellungnahme.
Den kompletten Text können Sie rechts oben in der Linkliste anklicken

Die Satzung ist von der Ermächtigungsgrundlage des § 81 Abs. 2 HBO gedeckt und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Die Satzung trägt den Zielsetzungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes und der Satzung der Stadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt Rechnung und führt in der Verwaltungspraxis nicht zu unlösbaren Widersprüchen.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Lösungen, die den Anforderungen von § 7 Abs. 1 und 2 der Solarsatzung entsprechen und es handelt sich um eine irrige Annahme, dass nach der Bausatzung der Stadt Marburg und den Regeln des Denkmalschutzes Solaranlagen dem Grunde nach unzulässig sind.

Die ersatzweise Erfüllung der solaren Baupflicht nach § 9 Solarsatzung kann eine gut umsetzbare Alternative für die Fälle sein, in denen aus Denkmalschutzgründen Solaranlagen nicht in Betracht kommen.

Auch wenn weder einer solarthermische Anlage noch eine Ersatzmaßnahme in Betracht kommen und gemäß § 10 der Solarsatzung befreit werden muss, bleiben die Zielsetzungen der Solarsatzung insgesamt erreichbar.

Die Solarsatzung beachtet die denkmalschutzrechtliche Forderung nach konkreten Einzelfallabwägungen.

Die Satzung entspricht den bundesgesetzlichen Entwicklungen und geht einher mit den Zielen des Luftreinhalteplanes.

Stichwort MARBURGER SOLARSATZUNG:
Am 30. Januar 2008 diskutierten ca. 120 Fachleute sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Bürgermeister Dr. Franz Kahle, Rechtsanwalt Fabio Longo, Prof. Dr. Klaus Vajen sowie Baudirektor Jürgen Rausch unter anderem über die bau- und planungsrechtlichen Grundlagen für eine solare Baupflicht sowie über einen ersten konkreten Solarsatzungsentwurf.

Bei diesem Termin wurde der Öffentlichkeit und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Diskussionsveranstaltung Gelegenheit gegeben, schriftlich Stellung zu dem Satzungsentwurf zu nehmen.
Nachdem sehr viele Reaktionen bei dem federführenden Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt eingegangen sind, hat die mit dem Solarsatzungsentwurf befasste Arbeitsgruppe die Anregungen und Ideen ausgewertet und darauf aufbauend den Satzungsentwurf weiterentwickelt

"Der Magistrat möchte sich an dieser Stelle für die intensive Mitwirkung an der Diskussion durch die Bürgerschaft bedanken.

Den Tenor der Beschlussvorlage sowie den Wortlaut der Satzung, über die am 20. Juni 2008 die Beschlussfassung erfolgte, können Sie oben rechts in der Linkliste aktivieren!

dpa-Meldung

Gießen (dpa/lhe) - Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hatte die Stadt Marburg aufgefordert, ihre bundesweit einzigartige Solarsatzung durch das Stadtparlament wieder aufheben zu lassen.
Andernfalls behalte sich das RP vor, sie zu beanstanden und damit aufzuheben, sagte eine Sprecherin der Behörde am Mittwoch in Gießen.
Die von der Stadt vorgeschlagene Verschiebung des Inkrafttretens reiche nicht aus. Die Stadt habe nun Zeit bis zum 30. September 2008, um Stellung zu nehmen und ihr weiteres Vorgehen mitzuteilen.

Laut Satzung müssten Hausbesitzer in Marburg vom 1. Oktober 2008 an der flächendeckenden Pflicht für solarthermische Anlagen nachkommen, wenn sie Dächer sanieren, anbauen oder Heizungen austauschen. Installieren sie dann keine Sonnenkollektoren auf den Dächern, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Das RP hatte schon vor der Verabschiedung Bedenken erhoben, weil eine gesetzliche Grundlage fehle.
Marburg hatte der Behörde Ende August vorgeschlagen, mit der Entscheidung zu warten, bis der Landtag über einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen entschieden hat. Er soll Kommunen ermächtigen, die Nutzung bestimmter regenerativer Energien vorzuschreiben. Damit wäre die Marburger Satzung gedeckt.
Die rot-grüne Marburger Stadtregierung und die Linken hatten die Satzung im Juni durchgesetzt. CDU, FDP und die Marburger Bürgerliste lehnen sie als Eingriff in die Eigentumsrechte ab. Regierungspräsidium Gießen]: Landgraf-Philipp-Platz 1-7, Gießen dpa Sep 08

Das Land ist am Zug
Bundesgesetz gibt den Ländern die Möglichkeit, ab 2009 die Nutzung erneuerbarer Energien für bestehende Gebäude zur Pflicht zu machen

Das am 7. August vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich ermöglicht den Ländern ab dem 1.1.2009, eine Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festzulegen.

Gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesumweltministers ist im Gesetz nunmehr für bestehende Gebäude allerdings nur eine Ermächtigung für die Länder enthalten.
Jetzt ist das Land in der Pflicht, sich seiner umweltpolitischen Verantwortung zustellen, betont Oberbürgermeister Egon Vaupel.

Der gesetzliche Rahmen für die Nutzung erneuerbarer Energien müsse vom Land nunmehr schnellstens ausgeschöpft werden. Er appelliere daher an die Landesregierung, eine entsprechende rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien schnellst möglich auf den Weg zu bringen bzw. parlamentarische Initiativen umzusetzen.

Die Universitätsstadt Marburg habe mit ihrer Vorreiterrolle in Sachen regenerativer Energie in Marburg gezeigt, dass der Klimaschutz nicht nur ein Thema für die große Politik bleiben darf, denn die Auswirkungen verfehlter Energiepolitik bekomme jeder einzelne vor Ort in den Gemeinden zu spüren.

Alle vorliegenden Erkenntnisse zur Bevölkerungsentwicklung zeigen auf, dass in Zukunft deutlich weniger Neubauten als in der Vergangenheit entstehen werden.
Es ist schwer nachzuvollziehen, in der Klimaschutzpolitik effizient handeln zu wollen und gleichzeitig die erforderlichen Maßnahmen auf die Entwicklung von Neubauten auszurichten.

Daher ist eine Miteinbeziehung bereits vorhandener Gebäude in diese Überlegungen zwingend notwendig.

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Informationen als Text erhalten Sie unter www.wettereule.de