Anmelde- und Teilnahmebedingungen
- Unsere Freizeiten, Ferienbetreuungen usw. sind vorrangig für Kinder und Jugendliche bestimmt, die ihren ersten Wohnsitz in Marburg haben.
- Die Belegungen richten sich nach den vorhandenen Plätzen für Jungen und Mädchen, nach der Alterstendenz jeder Maßnahme, nach pädagogischen Gesichtspunkten, sozialen Kriterien und Härtefällen sowie nach dem Eingang der Anmeldungen.
- Wir haben zwei erste Stichtage von Anmeldungen für
- Ferienbetreuungen und Oster-Freizeiten: 31. Januar
- Freizeiten: Ende Februar
Diese Anmeldungen werden gleichberechtigt behandelt. Die Vergabe der Plätze findet dann in einem ersten Auswahlverfahren statt. Wir behalten uns das Losprinzip vor.
Anmeldungen sind aber grundsätzlich ganzjährig möglich! Wir vergeben die Plätze nach diesen Stichtagen in der Reihenfolge des Posteingangs. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht nicht! - Zwei Wochen vor den jeweiligen Ferien nehmen wir Anmeldungen für Freizeiten und Ferienbetreuungen in der Regel nur noch gegen Barzahlung an.
- Anträge auf Teilnahmebeitragsermäßigung sollten sofort mit der Anmeldung gestellt werden. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach den von der Stadt Marburg zur Verfügung gestellten Mitteln. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahmeermäßigung besteht nicht!
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- Rücktritt bei Freizeiten
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts wird eine pauschalierte Entschädigung fällig, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Teilnahmebeitrag berechnet:
Osterferien: 50 % ab 01.03., 100 % ab 15.03.
Sommerferien: 50 % ab 01.05., 100 % ab 15.06.
Herbstferien: 50 % ab 01.09., 100 % ab 15.09.
Winterferien: 50 % ab 01.11., 100 % ab 15.11.
Ein Attest berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Freizeit! Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! - Rücktritt bei Ferienbetreuungen
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. 100 % des Teilnahmebeitrages werden fällig:
Osterferien: ab 01.03.
Sommerferien: ab 01.05.
Herbstferien: ab 01.09.
Winterferien: ab 01.11.
Dies ist unabhängig von einer evtl. Warteliste. Kann ein Kind krankheitsbedingt nicht an einer Ferienbetreuung teilnehmen, wird die Gebühr nach Vorlage eines ärztlichen Attestes zurück erstattet.
Wir bitten, evtl. Abmeldungen auch dann rechtzeitig vorzunehmen, wenn Sie wissen, dass Ihr Kind nicht mehr als zwei Tage an der Ferienbetreuung teilnehmen kann, um anderen Kindern auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen, deren Eltern dringend darauf angewiesen sind.
Nachrücker werden ausschließlich durch die Jugendförderung angefragt. - Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (TN) sind zu den Bedingungen des Jugendversicherungswerkes Hamburg unfall-, haftpflicht- und krankenzusatzversichert.
Wir empfehlen allen Teilnehmer/-innen, die Bekleidung und mitgeführte Ausstattung einfach und zweckmäßig zu halten. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Veranstalter außerhalb oder über den bestehenden Versicherungsschutz hinaus, besteht - insbesondere auch bei verloren gegangener Bekleidung und/oder Wertgegenständen - nicht. - Wir behalten uns Programmänderungen nach pädagogischen und organisatorischen Notwendigkeiten vor. Bei disziplinarischen oder gravierenden pädagogischen Schwierigkeiten kann das Kind oder der/die Jugendliche auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Bei Leistungsveränderung durch höhere Gewalt, Streik usw. besteht kein Ersatzanspruch.
- Die Teilnahme an den jeweiligen Vorbesprechungen ist für Eltern und Kinder/Jugendliche dringend notwendig.
- Bei den Maßnahmen der Jugendförderung entstandenes Bild- und Tonmaterial darf in diversen Medien (unter anderem Internetauftritt der Jugendförderung) veröffentlicht werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Die verwendeten Fotos dienen nur zum Auflockern der Texte und stehen in keinerlei Beziehung zu deren Aussage. Programm- und Preisänderungen vorbehalten, ebenso Ausfall von Freizeiten, falls Mindestbelegung nicht erreicht wird.
Letzte Aktualisierung am 21.01.2013