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Materielle Hilfen
Materielle Hilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII), sind in Abhängigkeit der finanziellen oder auch körperlichen Situation in vielerlei Hinsicht möglich.
Das SGB XII beinhaltet die Leistungen an Leistungsberechtigte, die ganz oder teilweise erwerbsgemindert sind, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nur teilweise mit eigenen Mitteln sichern können oder die aus gesundheitlichen Gründen der Hilfe bedürfen.
Die Leistungen nach dem SGB XII im Einzelnen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Weitergehende Informationen, Beratungsangebote, Antragsunterlagen usw. erhalten Sie im Fachbereich 4 (Arbeit, Soziales und Wohnen) der Universitätsstadt Marburg. Sie können sich auch über den Link Dienstleistungen und "Sozialhilfe" (rechts) informieren.