Seiteninhalt
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Um bauliche Entwicklungen zu ordnen und zu lenken, braucht es die „Bauleitplanung“. Ihr Ziel ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten. Die Bauleitplanung ist Aufgabe der Stadt Marburg.
Die Stadt Marburg kann einen Bebauungsplan aufstellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Aufstellung kann bei der Ausweisung von Wohn-, Gewerbe- oder Sondergebieten erforderlich sein.
Die Initiative hierfür kann sowohl aus den politischen Gremien als auch aus der Bürgerschaft kommen. Jedoch besteht kein Anspruch auf die Aufstellung von Bebauungsplänen, wenn von Seiten der Stadt Marburg die Notwendigkeit nicht ersichtlich ist.
Besonders hervorzuhebende Ziele der Bauleitplanung sind:
- Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen, mit Blick auf die sozialen, wirtschaftlichen und Umwelt schützenden Anforderungen
- Gewährleistung einer sozialgerechten Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
- Sicherung und Förderung einer menschenwürdigen Umwelt
- Entwicklung und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
- Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung insbesondere der Stadtentwicklung
- Erhaltung und Entwicklung der städtebaulichen Gestaltung, sowie baukultureller Orts- und Landschaftsbilder
Bauleitplanung wird in einem zweistufigen amtlichen Verfahren vollzogen. Sie ist im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt.
- Zunächst wird der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5 - 7 BauGB).
- Anschließend werden Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets angefertigt (§§ 8 - 10 BauGB).
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der derzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Marburg mit Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit. Weitere Informationen erhalten Sie durch die Auswahl eines Planverfahrens. Ist kein Planverfahren zu sehen, ist auch kein Bebauungsplan in Arbeit.