Seiteninhalt
Schutzgebiete/Naturdenkmale
Schutzgebiete in Marburg
Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gibt es verschieden Kategorien von Schutzgebieten bzw. Schutzgegenständen. In Marburg sind folgende Kategorien vertreten:
- Naturschutzgebiete (NSG) – Anzahl: 4
- Fauna – Flora – Habitat – Gebiete (FFH-Gebiete) – Anzahl: 4
- Landschaftsschutzgebiete (LSG) – Anzahl: 2
- Naturdenkmale (ND) – Anzahl: 12
Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete sind die strengste der aufgezählten Schutzkategorien. Diese Gebiete sind geschützt, weil sie eine besonders große Bedeutung für die Erhaltung von seltenen oder vom Aussterben bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten haben.
Weitere Gründe für die Ausweisung von Naturschutzgebieten sind ihre besondere Bedeutung für die Wissenschaft, die Naturgeschichte oder die Landeskunde oder aber ihre Seltenheit, ihre Besonderheit und ihre herausragende Schönheit.
Naturschutzgebiete in Marburg
- „Kleine Lummersbach bei Cyriaxweimar“
- „Lahnknie bei Michelbach“ (Teilbereich)
- „Teufelsgraben“ (Wehrda)
- „Unter dem Wolfsberg“ (Teilbereich) - südwestlich von Ronhausen
Fauna – Flora – Habitat – Gebiete (FFH – Gebiete)
FFH-Gebiete sind Schutzgebiete nach europäischem Recht im Schutzgebietssystem NATURA 2000. Anliegen dieses Schutzgebietssystems ist es, Tiere und Pflanzen europaweit zu erhalten und zu schützen sowie ihre Lebensbedingungen in gutem Zustand zu halten und möglichst noch zu verbessern. So soll ein Netzwerk von Schutzgebieten entstehen, die miteinander in Verbindung stehen und den genetischen Austausch von Arten über die Ländergrenzen hinaus gewährleisten.
FFH – Gebiete in Marburg
- „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“ (Teilbereiche)
- „Dammelberg und Köhlersgrund“
- „Kleine Lummersbach bei Cyriaxwemar“
- „Obere Lahn und Wetschaft mit Nebengewässern“
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Landschaftsschutzgebiete sind eine deutlich weniger strenge Schutzkategorie im Sinne des Naturschutzes als Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete. Bei den Kriterien zur Ausweisung von LSG sind neben der Erhaltung, der Entwicklung oder der Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Schutzes von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten ausdrücklich auch die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die Erholungsfunktion genannt.
Landschaftsschutzgebiete in Marburg:
- Landschaftsschutzgebiet der Stadt Marburg (gemäß der „Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in der Stadt Marburg an der Lahn“
- Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn – Ohm" (Teilbereiche)
Naturdenkmale (ND)
Naturdenkmale sind sogenannte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen (bis 5 ha). Dies können z.B. Quellen, Tümpel, Bäume, Gehölzbestände oder auch Felsformationen sein. Sie werden ausgewiesen wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Wissenschaft, die Naturgeschichte oder die Landeskunde oder aber wegen ihrer Seltenheit, Schönheit und Eigenart (z.B. knorrige Bäume und bizarre Felsen).
Bei den Naturdenkmalen in Marburg handelt es sich ausschließlich um Bäume oder um Baumgruppen
Naturdenkmale in Marburg
- Fichte am Wilhelmsbau des Landgrafenschlosses
- Lärchengruppe am östlichen Rand des Schlossparks (nur noch zwei von drei Bäumen vorhanden)
- Fünfstämmige Rosskastanie – Barfüßertor zwischen den Hausnummern 16 und 18
- Baumgruppe beim Amtsgericht – Universitätsstraße (von drei Bäumen nur noch eine Sommerlinde vorhanden)
- Türkischer Haselnussbaum bei der Löwentreppe nahe dem Herder – Institut (Gisonenweg)
- Türkischer Haselnussbaum rechts neben dem Friedrich – Siebert – Weg (Höhe „Michelchen“)
- Türkischer Haselnussbaum Ecke Paul – Ehrlich – Weg/Götzenhainweg
- Zwei mehrstämmige große Lebensbäume auf dem Friedhof Wehrda
- Umfangreicher Lärchenbestand im Wald südlich und westlich der Waldschule Wehrda
- Traubeneiche westlich der Ortslage von Dagobertshausen
- Sommerlinde auf dem Friedhof Elnhausen
- Winterlinde am Friedhof Wehrshausen
FFH-Gebiet "Dammelsberg und Köhlersgrund"
Das FFH-Gebiet „Dammelsberg und Köhlersgrund“ liegt im Nordwesten von Marburg zwischen der Kernstadt und Marbach. Die Bürgerinnen und Bürger schätzen dieses Gebiet als leicht zu Fuß oder mit dem Bus zu erreichendes Umfeld für die Naherholung. weiterlesen
FFH – Gebiet „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“
Das FFH-Gebiet „Lahnhänge zwischen Biedenkopf und Marburg“ erstreckt sich über die Gemeinden Biedenkopf, Dautphetal, Marburg, Wetter, Weimar und Gladenbach. weiterlesen
Naturdenkmale in Marburg
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmale rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. weiterlesen