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SolarPotenzialAnalyse für Marburg: Ausbau erneuerbarer Energien
Die Stadt Marburg möchte bis 2030 klimaneutral werden. Dazu gehört auch eine klimaneutrale Energiegewinnung. Fachleute sind sich einig: Neben Windkraft und Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sind Freiflächen-Solaranlagen notwendig, da sie größere Mengen umweltfreundlichen Stroms produzieren.
SolarPotenzialAnalyse als städtebaulichen Rahmenplan
Am 18. November 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg die SolarPotenzialAnalyse als städtebaulichen Rahmenplan gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Sie analysiert den planungsrechtlichen Außenbereich und zeigt Potenzialflächen zur Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen anhand bestimmter Kriterien auf und zwar aus städtebaulicher, umwelt- und naturschutzfachlicher sowie landwirtschaftlicher Sicht.
Die SolarPotenzialAnalyse hat der Fachdienst 61, Stadtplanung und Denkmalschutz, zusammen mit dem Fachdienst 69, Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel, erarbeitet. Dabei wurden auch Aspekte wie der Umwelt- und Naturschutz oder die Bedeutung für die Nahrungsmittelproduktion berücksichtigt.
Da Freiflächen-Solaranlagen im planungsrechtlichen Außenbereich nicht privilegiert sind, anders als es beispielsweise bei der Windkraftnutzung der Fall ist, muss für jeden Solaranlagenstandort eine Bauleitplanung aufgestellt werden. Mit dem Beschluss der SolarPotenzialAnalyse als städtebaulicher Rahmenplan wird dieses Ergebnis planungsrechtlich abwägungsrelevant. Das bedeutet, dass jede nachfolgende Bauleitplanung diesen fachlichen Rahmen berücksichtigen muss, und eine planerische Steuerung der Freiflächen-Solaranlagen, wie sie auch regionalplanerisch angedacht ist, erfolgt.
Kurz: Die SolarPotenzialAnalyse zeigt die konkreten Ausbaumöglichkeiten für Freiflächen-Solaranlagen im Außenbereich auf. Sie bildet damit die fachliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Die Flächen, die für die Gewinnung von Sonnenenergie genutzt werden, sollen gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt sein. Die Summe aller Anlagen im Außenbereich ist auf 92 Hektar beschränkt. Erreicht werden soll dieses Ziel bis zum Jahr 2030.
Eine einzelne Anlage muss mindestens einen Hektar, also 10.000 Quadratmeter, groß sein. Sie darf aber nicht mehr als 20 Hektar umfassen. Außerdem wurde ein Mindestabstand von einem Kilometer zwischen den Anlagen festgelegt.
Unabhängig davon sind bestimmte Flächen grundsätzlich für eine Solar-Nutzung ausgeschlossen. Dazu gehören neben Landschafts- und Naturschutzgebieten, Wald und Grünland auch Gewässer sowie deren Überschwemmungsgebiete. Auch Flächen mit Siedlungspotenzial kommen für Freiflächenanlagen nicht infrage.
Bevor eine neue Freiflächen-Solaranlage entsteht, kommt das Verfahren der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan) zum Tragen. Dabei werden all die Faktoren, die auf Ebene der SolarPotenzialAnalyse noch nicht berücksichtigt sind, geprüft. Im Zuge dessen wird das Verfahren mindestens zwei Mal der Öffentlichkeit präsentiert. Eingebrachte Bedenken werden der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt, die anschließend die Planung als Satzung beschließen kann. Erst dann besteht Planungsrecht, ein Bauantrag kann erfolgen.
Wer darf Freiflächen-Solaranlagen in Marburg bauen?
Die meisten geeigneten Flächen sind in Privatbesitz. Ihre Eigentümer*innen können eine Bauleitplanung anregen und sich im Vorfeld geeignete Unternehmen zur Unterstützung suchen. Denkbar ist auch ein Zusammenschluss von Bürger*innen, etwa in Form einer Genossenschaft, die gemeinsam ein Solarprojekt entwickeln. Wichtig: Eigentümer*innen haben keine Enteignung oder ähnliches zu befürchten. Ob gebaut werden soll, ist die Entscheidung der Eigentümer*innen.
Mehr Informationen im Podcast
Bernd Nützel vom Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz erklärt im Podcast „Hör mal Marburg“, was es mit der SolarPotenzialAnalyse auf sich hat und wie sich das nachfolgende Verfahren gestaltet.
Podcast "Hör mal Marburg", Folge 63: SolarPotenzialAnalyse für Marburg