Seiteninhalt
Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/5728/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
RMV - 10 Minuten-Garantie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.08.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.08.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2017 wurde der Oberbürgermeister darum gebeten, sich im Aufsichtsrat des Rhein-Main-Verkehrsverbunds dafür einzusetzen, dass dessen Beförderungsbedingungen entsprechend so geändert werden, dass Inhaber/innen von Monats- und Jahreskarten im Falle von Streiks im Busverkehr entschädigt werden (VO/5517/2017).
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat im Juni 2017 die verbundweite 10-Minuten-Garantie eingeführt. Bei einer Verspätung von 10 Minuten können Fahrgäste, unter der Voraussetzung, dass sie eine gültige Fahrkarte für das RMV-Verbundgebiet haben und diese auch vorzeigen können, verspätete Fahrten online unter www.rmv.de reklamieren. Die Erstattung muss innerhalb von 7 Tagen beantragt werden.
Die Reklamation wird zentral vom RMV geprüft. Falls diese positiv ausfällt, wird den Fahrgästen eine Vorgangsnummer mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt z.B. in den RMV-Mobilitätszentralen, auch in Marburg.
Erstattet werden Einzelfahrkarten für die 2. Klasse bis max. 6 Euro, für die 1. Klasse bis max. 8 Euro, Zeitkarten anteilig. Ab 21 Uhr können anstelle der Rückerstattung des Fahrpreises auch Taxikosten bis max. 25 Euro erstattet werden. Erstattungen werden auch vorgenommen infolge höherer Gewalt, wie z.B. bei Stürmen, Unwetter, Bombendrohungen und Streik. Ausgenommen sind z.B. Fahrkarten wie KombiTickets oder Bedarfsfahrten wie z.B. im AST-Verkehr. Zum Teil sind pauschale Erstattungen, wie z.B. für JobTickets, SemesterTickets, etc. vorgesehen. Die Tarifbedingungen sind unter www.rmv.de einsehbar.
Auskünfte erteilt die Mobilitätszentrale der Stadtwerke Marburg GmbH von Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Tel. 06421 205 228. In der Mobilitätszentrale sind ebenfalls entsprechende Informationsbroschüren erhältlich.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen