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Ratsinformation
Stadtverordnetenversammlung - 30.11.2012
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.11.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:00 - 22:00 Uhr) | |||||
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Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominic Dehmel (Nr. 5 11/2012)
Kann der Magistrat darüber Auskunft geben, welche kommunalen Steuern in Hessen auf der Grundlage des Steuerfindungsrechts einer Kommune in Hessen eingeführt wurden und ob Marburg eine Zweitwohnsitzsteuer" einführen sollte?
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Die Städte, Gemeinden und Landkreise haben bei den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern ein (begrenztes) Steuerfindungsrecht. Jede Kommune in Hessen kann für ihr Gebiet eine neue Steuer einführen, ohne dass sie dafür eine Genehmigung ihrer Aufsichtsbehörde oder des Landes bedarf. Sie muss dafür eine entsprechende kommunale Satzung erlassen.
Die Kommunen können nur solche Steuern einführen, die nicht mit bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. So ist beispielsweise daran die Einführung der kommunalen Verpackungssteuer gescheitert. Erfolgreich aus Sicht der Kommunen war dagegen die Einführung der Zweitwohnungssteuer.
Das Steuerfindungsrecht gewährt einen großen Spielraum zur Einführung von örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Diskutiert wird beispielsweise über die Einführung einer Pferdesteuer, einer Katzensteuer, einer Solariensteuer, einer Heizpilzsteuer usw.. Die Einführung der sog. Bettensteuer ist durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorerst in Frage gestellt worden.
Dem Magistrat liegt keine Zusammenstellung der in Hessen im Rahmen des Steuerfindungsrechts eingeführten Steuern vor, so dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können.
Der zweite Teil der Frage, ob Marburg eine Zweitwohnungssteuer einführen sollte, muss zurzeit mit Nein beantwortet werden. Hier überwiegen die Nachteile. Mit dem Programm Marburg@home" hat die Stadt Marburg ein gutes Instrument, die Anzahl der Zweitwohnsitze der Studenten im Stadtgebiet in Grenzen zu halten. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass zu Beginn der Studiensemester die Anfragen an unsere Steuerabteilung zunehmen, die sich mit der Erhebung einer Zweiwohnsitzsteuer in Marburg beschäftigen. |
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