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Ratsinformation
Stadtverordnetenversammlung - 29.11.2013
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:30 - 22:00 Uhr) | |||||
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Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal Nr. 21/29.11.2013)
Kann der Magistrat den Dienstleistungsbetrieb Marburg, Fachbereich Winterdienst, veranlassen, die Orte der Streukisten für Splitt zu veröffentlichen, entsprechend der Ankündigung, die dezentralen Angebote auszudehnen.
Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach.
Streugutkisten gehören seit langem zum winterlichen Straßenbild in der Universitätsstadt Marburg. An Brückenübergängen und Gefällstrecken werden diese, z.Zt. an über 175 Standorten, im Spätherbst von Mitarbeitern des DBM aufgestellt und mit abstumpfendem Streugut (Edelsplitt) befüllt. Auf diese Weise können sich Personen, die zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs sind, Ihre Strecke selbst passierbar machen ohne auf ein Streufahrzeug oder den Gehwegstreudienst angewiesen zu sein. In der Winterdienstperiode werden die Kisten regelmäßig kontrolliert und wieder nachgefüllt.
Die Standorte der Streugutkisten werden seit mehreren Jahren auf der Homepage des DBM veröffentlicht. Diese werden jährlich aktualisiert. Zu finden sind sie unter www.dbm-marburg.de. unter dem Navigationspunkt Stadtreinigung. Hier findet man auch den Punkt Winterdienst. Der Link auf die Liste befindet sich am Ende der Seite bzw. oben in der Marginalspalte. Auf der Seite www.marburg.de <http://www.marburg.de> gibt es im Bereich Service A-Z unter „S" seit Dezember 2005 das Stichwort „Streugutkistenstandorte".
Darüber hinaus kann man die Tabelle durch Eingabe des Suchbegriffs „Streugutkisten" auf beiden Homepages schnell finden. Damit sollte der Zugang zu den Standortlisten hinreichend möglich sein.
Der DBM ist für Anregungen dankbar, wo Streugutkisten noch sinnvollerweise aufgestellt werden können.
Ein Hinweis ist an dieser Stelle noch wichtig: das Streugut in den Kisten ist für den Einsatz direkt an der Wegstrecke gedacht. Die Entnahme des Splitts für den Eigenbedarf auf dem eigenen Grundstück ist nicht vorgesehen.
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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- selbst verantwortlich
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- !
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