Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:
1.Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2015 bis 2019
2.2. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen
3.Stellenplan 2016 der Universitätsstadt Marburg
sowie den beschlossenen Finanzplan 2015 bis 2019 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.