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Ratsinformation
Stadtverordnetenversammlung - 14.12.2018
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 14.12.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:33 - 21:25 Uhr) | |||||
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Begründung eines Erbbaurechtes in Marburg-Richtsberg
WortprotokollFür den Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften berichtet die stellv. Vorsitzende, Stadtverordnete Bauder-Wöhr. Im Ausschuss wurde die Vorlage zwar mehrheitlich beschlossen, erhielt aber nicht die nach der Geschäftsordnung erforderliche ¾ Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder, da zum Zeitpunkt der Abstimmung einige Ausschussmitglieder wegen Terminüberschneidung noch nicht anwesend waren. Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft deshalb die Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung zu Abstimmung auf.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:
Die Universitätsstadt Marburg übergibt die Liegenschaft Sudetenstraße 26b und die das Haus umgebenden Freiflächen im Zuge des Erbbaurechts
Gemarkung Marburg, Flur 56, Flurstück 95/67 - eingetragen im Grundbuch von Marburg, Blatt 12056, - lfd. Nr. 189 des Bestandsverzeichnisses -
im Rahmen eines Erbbaurechtes an den gemeinnützigen Verein CenTral e.V..
Insgesamt handelt es sich um eine Gesamtfläche von 984 m² mit aufstehendem Gebäude.
Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 66 Jahren, ausgehend von der Eintragung im Grundbuch.
Die Übernahme dient der Erhaltung und Sanierung der baufälligen Liegenschaft und dem Erhalt der Gemeinwesen- und Jugendarbeit am Richtsberg. Deswegen wird auf die Erhebung eines Erbbauzinses verzichtet.
CenTral e.V. verpflichtet sich, die Liegenschaft zu sanieren und zu unterhalten. Die Jugendarbeit am Richtsberg ist als gemeinnütziger Nutzungszweck zu gewährleisten.
Die Kosten des Erbbaurechtsvertrages und seiner Durchführung trägt CenTral e.V..
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