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Ratsinformation
17.10.2003 - 13 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.10.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter
Becker (SPD). Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO
eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH
(GeWoBau ) bis zur Höhe von 2.674.000 €.
Das Darlehen dient der
Modernisierung und Instandhaltung von Mietwohnungen.
Gläubigerin und Kreditkonditionen
werden von der GeWoBau nach der Marktlage noch bestimmt.
In einem begleitenden
Bürgschaftssicherungsvertrag ist eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des
jeweils verbürgten Restbetrages zu vereinbaren.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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