Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.10.2003 - 13 Übernahme einer Bürgschaft für die GeWoBa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Becker (SPD). Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 51 Ziffer 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für einen Kredit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH (GeWoBau ) bis zur Höhe von 2.674.000 €.

 

Das Darlehen dient der Modernisierung und Instandhaltung von Mietwohnungen.

 

Gläubigerin und Kreditkonditionen werden von der GeWoBau nach der Marktlage noch bestimmt.

 

In einem begleitenden Bürgschaftssicherungsvertrag ist eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu vereinbaren.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen