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Ratsinformation
14.10.2003 - 18 Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 200...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 14.10.2003
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:07
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 1300/5510 ‚Betrieb der
feuerwehrtechnischen Werkstätten' bis zu einem Betrag von 30.000 € zugestimmt.
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst.
0300/1591 ‚Umsatzsteuer'
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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