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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

17.10.2003 - 4.15 Frage des Stadtverodneten Peter Metz (Nr.15 10...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Angenommen, die Pläne der Bundesregierung zur Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe werden zum geplanten Zeitpunkt am 1. Juli 2004 umgesetzt: Wie viele Arbeitslosenhilfeempfänger/innen (inkl. Angehörige) werden dann in Marburg mit dem sog. "Arbeitslosengeld II" auskommen müssen und wie viele Sozialhilfeempfänger/innen werden künftig diese neue Leistung erhalten?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle:

 

Zunächst ist festzustellen, dass dem Fachbereich Soziales nicht die Daten der derzeit bestehenden Arbeitslosenhilfeempfänger/innen im Stadtgebiet Marburg vorliegen.

Der Geschäftsbereich des Arbeitsamtes Marburg, Hauptstelle Marburg, ist weder identisch mit den Stadtgrenzen noch mit den Landkreisgrenzen. Das Arbeitsamt hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass im Juni 2003 1453 Personen Arbeitslosenhilfe bezogen haben.

 

Es kann unsererseits lediglich eine Aussage über die Anzahl der Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe mit gleichzeitigem Bezug von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG getroffen werden:

Derzeit erhalten im Stadtgebiet Marburg 237 Personen Arbeitslosenhilfe und zusätzlich ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Inklusive der Familienangehörigen handelt es sich um 497 Personen.

 

Die Frage, wie viele Sozialhilfeempfänger/innen von der neuen Leistung (ALG II) in Marburg betroffen sein werden, kann aufgrund der Tatsache, dass die genaue Definition der Erwerbsfähigkeit nach SGB II noch nicht geklärt ist, zur Zeit nicht beantwortet werden.

 

Die Arbeitsgruppe „Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe“ der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen geht von bundesweit 1,3 Millionen Personen aus, die derzeit Leistungen nach BSHG erhalten und dann in die neue Leistung wechseln, dies jedoch unter der Voraussetzung, dass das Kriterium der Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB VI festgelegt werde.

 

Der Gesetzentwurf zum SGB II (bekannt als Hartz IV) hat diese Formulierung nicht übernommen, definiert Erwerbsfähigkeit in sehr unpräziser Form und lässt gleichzeitig die Möglichkeit einer Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen offen.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster (PDS/ML) wird ebenfalls durch den Stadtrat beantwortet.

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