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Ratsinformation
17.10.2003 - 4.19 Frage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr.1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.10.2003
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie
würde sich die derzeit von der Bundesregierung beschlossene
Gemeindefinanzreform auf die Einnahmen der Stadt Marburg für den Haushalt 2004
auswirken?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Antwort wird schriftlich mit dem Protokoll erteilt, da zum gleichen Thema noch
ein Dringlichkeitsantrag diskutiert wird.
Die Gemeindefinanzreform mit den wesentlichen Komponenten
„Reform der Gewerbesteuer“ und „Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe (Hartz IV)“ befindet sich noch immer in der laufenden Diskussion.
Die vom Bundeskabinett am 13.August 2003 als Gesetzentwurf beschlossene
Variante der Gemeindefinanzreform ist inzwischen faktisch durch Änderungen aus
den Koalitionsfraktionen schon überholt.
Was am Ende nach den Beratungen von Bundestag, Bundesrat und
Vermittlungsausschuss für ein Ergebnis stehen wird, ist völlig ungewiss.
Deshalb und aufgrund der Tatsache, dass es zum derzeitigen
oder einem früheren Stand der Debatte für einzelstädtische Berechnungen
überhaupt noch keine Grundlagen gibt, kann die Frage nach den Auswirkungen für
den Haushalt 2004 nicht in €-Beträgen beantwortet werden.
Die Antwort kann sich deshalb nur auf allgemeine Hinweise
beschränken:
Der vom Bundeskabinett am 13.August 2003 beschlossene
Gesetzentwurf zur Gemeindefinanzreform sieht durchaus einige der Vorschläge der
Gemeindefinanzreformkommission vor, z. B. die Einbeziehung der freien Berufe in
die Steuerpflicht und die Abschaffung der Meßzahlenstaffelung.
Die aus gemeindlicher Sicht so wichtige Hinzurechnung von
Zinsen und der Finanzierungsanteile von Mieten usw. wurde jedoch nicht
beschlossen. Im Gegenteil sieht der Regierungsentwurf sogar die Streichung der
bisher hälftigen Hinzurechnung der Fremdkapitalzinsen vor, wodurch die Qualität
der Gewerbesteuer hinsichtlich Ertragsunabhängigkeit und damit einer gewissen
Aufkommensstetigkeit weiter geschwächt würde. Äußerst problematisch aus gemeindlicher
Sicht ist auch der Vorschlag, die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
vom bisher 1,8fachen des Meßbetrages auf das 3,8fache zu erhöhen. Damit würde
die Gewerbesteuer noch mehr nur noch Verrechnungsposten mit anderen Ertragsteuern
und entsprechend angreifbar.
Anzumerken ist dazu, dass diese Variante der Reform nach
Berechnungen des Bundesfinanzministeriums an Mehreinnahmen für die Städte und
Gemeinden rund 2,8 Mrd. € erbringen soll. Diese Mehreinnahmen resultieren
allerdings mit rd. 1,8 Mrd. € aus der parallel beabsichtigten Erhöhung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer.
Inzwischen haben die Koalitionsfraktionen in Berlin eigene
Korrekturen vorgebracht, die der Deutsche Städtetag als einen deutlichen
Fortschritt gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betrachtet.
Nach Ansicht des Städtetages, die der Magistrat teilt,
bedeuten die Pläne der Koalitionsfraktionen in ihrer Struktur eine Annäherung
an das Kommunalmodell. Als Fortschritte gegenüber dem Regierungsentwurf
betrachtet der Städtetag vor allem folgende Punkte:
- Die
bestehenden ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer – insbesondere
die Hinzurechnung der Hälfte der Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag –
bleiben erhalten. Dadurch wird die Demontage der Gewerbesteuer zu einer
rein gewinnabhängigen Steuer verhindert.
- Die
für Konzerne vorgesehene Hinzurechnung von Mieten, Zinsen, Pachten und Leasingraten
zum Gewerbeertrag trägt dazu bei, Steuerschlupflöcher für Kapitalgesellschaften
zu schließen. Genau das haben die Städte immer gefordert. Der Koalitionsvorschlag
nutzt diese Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wie das Kommunalmodell
für Steuersenkungen für viele kleinere Unternehmen.
· Die Absenkung des Anteils von Bund und Ländern an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage) ist richtig, weil so den Städten mehr von ihren Steuereinnahmen bleibt. Die Korrektur der Umlage ist eindeutig steuersystematisch besser als ein Ersatz von Teilen der Gewerbesteuer durch einen höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen.
Zur Gesamtentlastung der Kommunen durch die Gemeindefinanzreform in ihren beiden Bestandteilen – Gewerbesteuerreform und Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – ist festzustellen, dass die versprochenen Entlastungen der Kommunen bei der Sozialhilfe bislang äußerst ungewiss sind. Prognosen, wie viel die Kommunen unter dem Strich durch die gesamte Gemeindefinanzreform besser gestellt werden, sind deshalb im Moment zu gewagt.
Weil im Übrigen auch die Unions-regierten
Länder Schwierigkeiten haben, eine gemeinsame Linie zu finden, ist ungewisser
denn je, was am Ende für die Gemeinden herauskommen wird.
Noch eine Anmerkung:
Über die Ungewissheiten der Gemeindefinanzreform hinaus droht den Gemeindefinanzen insgesamt noch die November-Steuerschätzung. Außerdem ist nicht absehbar, was aus den Plänen der Bundesregierung wird, die nächste Stufe der Reform der Einkommensteuer auf 2004 vorzuziehen. Sollte das Wirklichkeit werden, müssten wir eigentlich mit einem deutlich geringeren Aufkommen an Einkommensteuer rechnen. Außerdem hat das Land Hessen bereits angekündigt, dass in diesem Fall auch die Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich um rd. 130 Mio € sinken würde mit entsprechenden Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen, evtl. auch auf die Investitionszuweisungen.
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