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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

19.11.2003 - 6 Bauleitplanung der Stadt Marburg (Dorfmitte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau Goldhorn erklärt, dass es sich hier um eine Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für einen Bereich handelt, der derzeit unbeplant ist.

 

Antragsteller ist der Ortsbeirat Gisselberg, der vor allen Dingen auf Grund seiner Erfahrungen mit einer Bauruine und mit einem Vorhaben insgesamt großflächig und auch in der Höhe offensichtlich sehr dominant wirkend die Befürchtung hatte, auf dieser in Rede stehenden Fläche könnte sich so etwas wiederholen.

 

Der B-Plan dient also dazu, als Steuerungsinstrumentarium so etwas zu verhindern, d. h. Zielsetzung ist, dort auf dieser Fläche, die auch im rückwärtigen Bereich, also gar nicht zur öffentlichen Erschließung liegend, eine kleingliedrige Bebauung zulassen und entsprechend wenn ein Antrag gestellt würde, könnte man diesen Aufstellungsbeschluss verwenden, um eben diese Dinge entsprechend der Zielsetzung von Seiten der Planung her steuern.

 

Wenn ein Antrag gestellt würde, der dem widerspricht, was in dem Aufstellungsbeschluss formuliert ist, könnte man den Antrag zurückstellen, Veränderungssperre einleiten und dann entsprechend den B-Plan fortführen. Dies ist also ein Sicherungsinstrumentarium auch, um Vorhaben in dieser Größenordnung wie eben als Berufungsfall vorhanden, zu verhindern. Was man nicht verhindern werden kann, ist eine Bauruine als solches. Dazu dient ein Bebauungsplan nicht.

 

Herr Meyer bedankt sich bei Frau Goldhorn für die Erläuterungen und fragt nach weiterem Erläuterungsbedarf.

 

Frau Kolter sagt, dass in der Begründung erläutert wird, dass es dort schon einmal eine Bebauungsplanaufstellung gegeben habe und diese vom Fachdienst Stadtplanung zurückgestellt wurde. Sie bittet um Erklärung.

 

Frau Goldhorn erklärt, dass dies ein Antrag des Ortsbeirates war, der schon einmal vorgelegen hat und in dieser Zeit, also nach der Antragstellung wurde in der Verwaltung ein Vorhaben einer Wohnanlage vorgestellt, die kleingliedrig gewesen wäre und die ganz einfach auch auf dieser Fläche möglich gewesen wäre. Daraufhin ist der Ortsbeirat noch einmal an den Fachdienst Stadtplanung herangetreten und hat den Antrag noch einmal wiederholt; daher ist jetzt die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss erstellt worden.

 

Herr Markus fragt, ob sich für den angesprochenen Bautorso eine Perspektive abzeichnet. Frau Goldhorn entgegnet: "Leider nicht". Es ist eine interessante Lage. Herr Vaupel sagt, dass dies eine sehr gute Frage ist, aber alle nach Antworten suchen.

 

Herr Wüst stellt die Frage, ob damit Gisselberg abgedeckt ist oder nur dieser eine Punkt. Wenn er sich die Skizze anschaut, dann sieht er in Bereichen noch die eine oder andere Stelle im Dorf, wo "Busring" unten links steht, sieht er noch ein Grundstück, wo ähnliches entstehen könne. Sollte man das nicht größer fassen oder sollte man sich hier nur auf die schraffierte Fläche beziehen?

 

Frau Goldhorn erklärt, dass der Antrag explizit für diese Fläche gedacht ist. Die Spezifikation ist, dass das Grundstück im rückwärtigen Bereich liegt und dort eine kleingliedrige und eine in der Höhenentwicklung reduzierte Bebauung zugelassen werden kann. Am Busring ist es natürlich so, dass man die Erschließung direkt von der Dorfmitte hätte, es ist im Moment nicht vakant, inwieweit man dies ggf. mal erweitern könnte.

 

Herr Rausch erklärt, dass es bei der Fläche "Busring" die Vorstellung gab, dort so eine Art Platzanlage unterzubringen und dies keine Fläche ist, die sich als Bebauung unbedingt anbieten würde.

 

Herr Wüst erklärt, dass sich ihm dies nur beispielhaft darstellt. Es kann dies in vier Wochen an anderer Stelle passieren.

 

Herr Vaupel erklärt, dass kein direkter Bedarf im Umfeld besteht. Dies ist auch deutlich. Wenn man derartiges über das gesamte Dorf ziehen würde, ist dies auch eine Kostenfrage. Es besteht diesbezüglich keine direkte Notwendigkeit in Gisselberg. Und das was der Ortsbeirat wünscht, was ja auch Hintergrund dieses Antrages ist, steckt quasi in der Frage von Herrn Markus, nur das kann mit keinem Bebauungsplan irgendwo geregelt bzw. reguliert werden.

 

Herr Rausch ergänzt, noch zu der Frage von Herrn Markus bzgl. der Bauruine im Dorfkern von Gisselberg, dass die Verwaltung oft vom Ortsbeirat darauf hingewiesen worden ist, dort etwas zu machen. Hier muss einfach deutlich gesagt werden, dass das, was die Stadtplanung macht, erst einmal eine Angebotsplanung ist, wenn es private Grundstücke sind, dann wissen private Eigentümer, was man auf diesen Grundstücken baulich realisieren kann. Wenn dann ein Bauantrag gestellt wird, dann wird die Verwaltung natürlich alles andere tun als die Liquidität des Antragstellers zu überprüfen. Es werden auch keine Bürgschaften eingefordert. Die Verwaltung lässt sich Bürgschaften geben für Dinge, die sich in der öffentlichen Fläche abspielen, wenn Gehwege oder ähnliches beansprucht werden und sind damit auch immer in der Lage, selbst wenn ein Bauherr nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, das was an Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum geschehen ist, wieder gutzumachen. Es kann aber nicht finanziell die Fertigstellung eines privaten Objektes sichergestellt werden.

 

Herr Markus erklärt, dass seine Frage nicht in diese Richtung ging, sondern eher in die Richtung, dass ihm unverständlich erscheint, dass ein so attraktiver Standort nicht auch andere Investoren lockt.

 

Herr Vaupel erklärt, dass dies ein Problem der Eigentumsverhältnisse ist und dass alles nicht so einfach ist. Wenn man kaufen will, muss man kaufen können und dann muss man jemanden haben, der verkaufen will. Dies ist nicht so einfach bei den rechtlichen Konstellationen wie die, die in Gisselberg gegeben sind.

 

Herr Rausch erklärt, dass es schwierig ist, wenn erst einmal ein angefangenes Objekt steht und man als Stadt andere Vorstellungen hat. Das ist schwieriger als ein nicht bebautes unangetastetes Grundstück neu zu beplanen und zu bebauen. Insofern ist das schon sehr schwierig, wenn einmal eine solche Situation entstanden ist und es ist sehr ärgerlich, dass an einer so exponierten Stelle so etwas entstanden ist. Aber welchen Beitrag soll man als Kommune oder als Verwaltung da jetzt leisten?

 

Herr Vaupel ergänzt zu der Bauruine, dass im Keller dieses Gebäudes seit längerer Zeit bzw. immer noch Wasser steht. Was das für den Bau bedeutet, ist jedem klar, der nur ein bisschen Kontakt mit solchen Fragestellungen hat. Deshalb ist für einen neuen Investor wahrscheinlich das Investitionsvolumen höher als das, was er als Bau vorfindet.

 

Herr Meyer formuliert, dass das Baurecht einige Lücken aufweist im Rahmen des Artikel 6 des Grundgesetzes oder auch der Lebensqualität der Gisselberger. Es ist eine hässliche Situation über Jahre schon entstanden und es ist sehr schade, dass da keine Möglichkeiten besteht, in irgendeiner Weise als Kommune tätig zu werden.

 

Herr Vaupel erinnert Herrn Meyer daran, wenn das Baurecht so eng gefasst würde, würde es auch eine Masse von Anderen treffen, wo man wiederum kein Interesse daran haben könnte, einzuschränkend zu agieren.

 

Herr Meyer gibt das Wort an Herrn Scherer weiter.

 

Herr Scherer erklärt, dass das Prekäre an dieser Situation ist, dass derselbe Eigentümer im Neubaugebiet Elnhausen ebenfalls eine Bauruine produziert hat. Das Anliegen der Gisselberger ist daher, das erneute Entstehen einer Bauruine auf der betreffenden Fläche zu verhindern.

 

Herr Meyer bittet um Abstimmung zum Aufstellungsbeschluss.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 19/7 „Dorfmitte“ gemäß § 2 (1)  BauGB beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:                   Einstimmige Annahme der Vorlage

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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