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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.11.2003 - 8 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 200...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:

 

            Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 6170/9410 „Erneuerungsmaßnahmen am Richtsberg“ bis zu einem Betrag von 75.000 € zugestimmt.

 

            Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben im Deckungskreis 43.110 (10.000 €), bei der Hst. 6150/9850 „Städtebauförderungsmittel an Sanierungsträger“ (31.000 €) und der Hst. 6180/9411 „Erneuerungsmaßnahmen unterer Richtsberg“ (34.000 €).

 

            Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

            Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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