Seiteninhalt
Ratsinformation
26.01.2007 - 4.23 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Roger Pfalz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.01.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu
welchen Vorhaben/Maßnahmen der Stadt erfolgen grundsätzlich keine
Ausschreibungen und bei welchen Vorhaben/Maßnahmen wurden in den letzten drei
Jahren Ausschreibungen vorgenommen?
Es
antwortet der Bürgermeister Dr. Kahle:
Auftragsvergaben
der Stadt Marburg erfolgen nach den vom Magistrat beschlossenen
Vergaberichtlinien -Anlage 8 der AGA-
in der Fassung vom 05.08.2005.
Danach
werden Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert über 50.000 € im Baubereich
und über 25.000 € im Bereich Liefer- und Dienstleistungen in der Regel
öffentlich ausgeschrieben.
Aufträge
im Wert von mehr als 25.000 € im Baubereich und 10.000 € im Bereich Liefer- und
Dienstleistungen werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben.
Eine
freihändige Vergabe von Aufträgen nach vorheriger Preisanfrage ist nach den
Vergaberichtlinien zulässig bei Auftragswerten bis zu 25.000 € im Baubereich
(z. B. Kleinaufträge bei der Bauunterhaltung) und 10.000 € im Bereich Liefer-
und Dienstleistungen. Dabei werden
bei Aufträgen über 1.000,00 € von mindestens drei Bietern und über 10.000,00
€ von mindestens 4 Bietern
Preisangebote eingeholt. Unabhängig vom Auftragswert werden auch Aufträge an
Betriebe des 2. Arbeitsmarktes (z. B. Praxis, Integral) mit diesem Verfahren vergeben, da hier
eine Beteiligung an Ausschreibungen gem. § 8 Nr. 6 VOB/A nicht zulässig ist.
Ausnahmen
von diesen Regelungen hat der Magistrat beschlossen für die Beschaffung von
EDV-Ausstattung einschl. Verkabelungsarbeiten: hier wird auch bei
Überschreitung der genannten Wertgrenzen eine beschränkte Ausschreibung
durchgeführt.
Keine
Ausschreibung findet statt bei der Beschaffung von Heizöl, da hier nach
tagesaktuellen Preisen eingekauft wird.
Die
Beschaffung von Gas, Fernwärme, Strom und Wasser erfolgt ebenfalls ohne
Ausschreibung über Inhouse-Vergaben an die Stadtwerke Marburg.
Um
17:48 Uhr übernimmt wieder Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer die
Sitzungsleitung.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen