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Ratsinformation
26.01.2007 - 4.28 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.28
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.01.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sind die Anlieger verpflichtet die Kosten für die
Straßenreinigung auch dann zu zahlen, wenn parkende Autos eine Reinigung zu den
vorgegebenen Terminen stets unmöglich machen?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Grundsätzlich
sind die Gebühren für Straßenreinigung zu zahlen, auch wenn nicht immer die
erwartete Reinigungsleistung erreicht werden kann. Sollte es im konkreten Fall
wegen parkender PKW nie möglich sein, eine ordnungsgemäße Reinigung
durchzuführen, müsste eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden.
Eine
Zusatzfrage des Stadtverordneten Jannasch wird ebenfalls durch den
Bürgermeister und den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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