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Ratsinformation
28.09.2007 - 12 Verkauf einer Teilfläche des stadteigenen Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den
Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer
(SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
folgenden Beschluss zu fassen:
Das
seitens der Stadt Marburg zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück an der
Ockershäuser Allee (Betriebsgrundstück) in einer Größe von ca. 1918 qm wird an
die „Ockershäuser Allee GbR" zu einem Kaufpreis von 250,00 €/qm und zu dem
zuletzt vorgestellten Nutzungskonzept veräußert.
Die
Veräußerung erfolgt unter nachstehenden Auflagen:
1. Wie bei
allen städtischen Grundstücksverkäufen sind ökologische und energieeinsparende
Kriterien verbindlich vorzugeben. (grundbuchliche Sicherung)
2. Die
Bebauung des Grundstückes muss zwei Jahre nach Abschluss der
Grundstücksübertragung bezugsfertig abgeschlossen sein.
3. Wird die
Ockershäuser Allee GbR aufgelöst oder die Verpflichtung für die Gebäude -
vorrangig für behinderte Menschen zur Verfügung zu stehen - aufgegeben oder
werden das Grundstück, Teile des Grundstückes oder wird von dem auf dem
Grundstück realisierten Sonder-/ Wohnungseigentum verkauft, so ist die
Preisdifferenz für die verkauften bzw. nicht mehr sozial gebundenen
Grundstücksteile an die Stadt zurückzuzahlen. Die Differenz ergibt sich aus der
Gegenüberstellung des Kaufangebotes von der Scheld Objekt Bau GmbH zu dem der
Bauherrschaft Ockershäuser Allee GbR (Differenz von ca. 110 €/qm). Im Falle der
Nichtfertigstellung der Gebäude nach zwei Jahren ist die gesamte
Erwerbspreis-Vergütung an die Stadt zur Rückzahlung fällig.
4. Zur
Absicherung der Sozialbindungen des Grundstückes sind die Auflagen im Grundbuch
über die Laufzeit von insgesamt zwanzig Jahren, gerechnet ab der
Bezugsfertigstellung aller Gebäude, dinglich zu sichern.
Weiterhin
bestand im Bau- und Planungsausschuss Einvernehmen, dass die Vorlage
einschließlich des Beschlusses dem Haupt- und Finanzausschuss zur kommenden
Sitzung vorzulegen ist.
Für den
Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz
(CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu der vom
Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagenen Beschlussformulierung.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den
übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Das
seitens der Stadt Marburg zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück an der
Ockershäuser Allee (Betriebsgrundstück) in einer Größe von ca. 1918 qm wird an
die „Ockershäuser Allee GbR" zu einem Kaufpreis von 250,00 €/qm und zu dem
zuletzt vorgestellten Nutzungskonzept veräußert.
Die
Veräußerung erfolgt unter nachstehenden Auflagen:
1. Wie bei
allen städtischen Grundstücksverkäufen sind ökologische und energieeinsparende
Kriterien verbindlich vorzugeben. (grundbuchliche Sicherung)
2. Die
Bebauung des Grundstückes muss zwei Jahre nach Abschluss der
Grundstücksübertragung bezugsfertig abgeschlossen sein.
3. Wird die
Ockershäuser Allee GbR aufgelöst oder die Verpflichtung für die Gebäude -
vorrangig für behinderte Menschen zur Verfügung zu stehen - aufgegeben oder
werden das Grundstück, Teile des Grundstückes oder wird von dem auf dem
Grundstück realisierten Sonder-/ Wohnungseigentum verkauft, so ist die
Preisdifferenz für die verkauften bzw. nicht mehr sozial gebundenen
Grundstücksteile an die Stadt zurückzuzahlen. Die Differenz ergibt sich aus der
Gegenüberstellung des Kaufangebotes von der Scheld Objekt Bau GmbH zu dem der
Bauherrschaft Ockershäuser Allee GbR (Differenz von ca. 110 €/qm). Im Falle der
Nichtfertigstellung der Gebäude nach zwei Jahren ist die gesamte
Erwerbspreis-Vergütung an die Stadt zur Rückzahlung fällig.
4. Zur
Absicherung der Sozialbindungen des Grundstückes sind die Auflagen im Grundbuch
über die Laufzeit von insgesamt zwanzig Jahren, gerechnet ab der
Bezugsfertigstellung aller Gebäude, dinglich zu sichern.
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