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ALLRIS - Auszug

28.09.2007 - 12 Verkauf einer Teilfläche des stadteigenen Grund...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das seitens der Stadt Marburg zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück an der Ockershäuser Allee (Betriebsgrundstück) in einer Größe von ca. 1918 qm wird an die „Ockershäuser Allee GbR" zu einem Kaufpreis von 250,00 €/qm und zu dem zuletzt vorgestellten Nutzungskonzept veräußert.

 

Die Veräußerung erfolgt unter nachstehenden Auflagen:

 

1.       Wie bei allen städtischen Grundstücksverkäufen sind ökologische und energieeinsparende Kriterien verbindlich vorzugeben. (grundbuchliche Sicherung)

 

2.       Die Bebauung des Grundstückes muss zwei Jahre nach Abschluss der Grundstücksübertragung bezugsfertig abgeschlossen sein.

 

3.       Wird die Ockershäuser Allee GbR aufgelöst oder die Verpflichtung für die Gebäude - vorrangig für behinderte Menschen zur Verfügung zu stehen - aufgegeben oder werden das Grundstück, Teile des Grundstückes oder wird von dem auf dem Grundstück realisierten Sonder-/ Wohnungseigentum verkauft, so ist die Preisdifferenz für die verkauften bzw. nicht mehr sozial gebundenen Grundstücksteile an die Stadt zurückzuzahlen. Die Differenz ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Kaufangebotes von der Scheld Objekt Bau GmbH zu dem der Bauherrschaft Ockershäuser Allee GbR (Differenz von ca. 110 €/qm). Im Falle der Nichtfertigstellung der Gebäude nach zwei Jahren ist die gesamte Erwerbspreis-Vergütung an die Stadt zur Rückzahlung fällig.

 

4.       Zur Absicherung der Sozialbindungen des Grundstückes sind die Auflagen im Grundbuch über die Laufzeit von insgesamt zwanzig Jahren, gerechnet ab der Bezugsfertigstellung aller Gebäude, dinglich zu sichern.

 

Weiterhin bestand im Bau- und Planungsausschuss Einvernehmen, dass die Vorlage einschließlich des Beschlusses dem Haupt- und Finanzausschuss zur kommenden Sitzung vorzulegen ist.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu der vom Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagenen Beschlussformulierung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Das seitens der Stadt Marburg zum Verkauf ausgeschriebene Grundstück an der Ockershäuser Allee (Betriebsgrundstück) in einer Größe von ca. 1918 qm wird an die „Ockershäuser Allee GbR" zu einem Kaufpreis von 250,00 €/qm und zu dem zuletzt vorgestellten Nutzungskonzept veräußert.

 

Die Veräußerung erfolgt unter nachstehenden Auflagen:

 

1.       Wie bei allen städtischen Grundstücksverkäufen sind ökologische und energieeinsparende Kriterien verbindlich vorzugeben. (grundbuchliche Sicherung)

 

2.       Die Bebauung des Grundstückes muss zwei Jahre nach Abschluss der Grundstücksübertragung bezugsfertig abgeschlossen sein.

 

3.       Wird die Ockershäuser Allee GbR aufgelöst oder die Verpflichtung für die Gebäude - vorrangig für behinderte Menschen zur Verfügung zu stehen - aufgegeben oder werden das Grundstück, Teile des Grundstückes oder wird von dem auf dem Grundstück realisierten Sonder-/ Wohnungseigentum verkauft, so ist die Preisdifferenz für die verkauften bzw. nicht mehr sozial gebundenen Grundstücksteile an die Stadt zurückzuzahlen. Die Differenz ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Kaufangebotes von der Scheld Objekt Bau GmbH zu dem der Bauherrschaft Ockershäuser Allee GbR (Differenz von ca. 110 €/qm). Im Falle der Nichtfertigstellung der Gebäude nach zwei Jahren ist die gesamte Erwerbspreis-Vergütung an die Stadt zur Rückzahlung fällig.

 

4.       Zur Absicherung der Sozialbindungen des Grundstückes sind die Auflagen im Grundbuch über die Laufzeit von insgesamt zwanzig Jahren, gerechnet ab der Bezugsfertigstellung aller Gebäude, dinglich zu sichern.

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