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Ratsinformation
28.09.2007 - 4.23 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Barbara Ack...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist es
im Anruf-Sammeltaxi-Verkehr möglich, dass Blinde mit Blindenhunden befördert
werden und wenn nein, warum nicht?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Selbstverständlich
ist die Beförderung von Sehbehinderten mit Blindenführhund im Verkehr des
Marburger Anruf-Sammeltaxis möglich.
Dies ist
so seit Einführung des AST-Verkehrs 1992 in den Tarif- und
Beförderungsbestimmungen geregelt und wird in der neuen Broschüre zum
AST-Verkehr
erläutert.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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- Keine Zusammenstellung
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