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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

02.11.2007 - 11.9 Antrag der FDP-Fraktion betr. Behring Gedenkstätte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis 90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss folgende Fassung erhalten:

 

Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Gedenkstelle für den Nobelpreisträger Emil von Behring in den Wannkopfstraße 13 zu entwickeln, mit denkbaren Sponsoren Verhandlungen zu führen sowie entsprechende Anträge zur Mitfinanzierung an das Landesamt für Denkmalpflege und die Deutsche Stiftung für Denkmalpflege zu richten.

 

Bei Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen Laborgebäude soll der Bauherr verpflichtet werden, den ehemaligen Serumsabfüllraum gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz zu erhalten.

 

Zu dieser geänderten Antragsfassung empfiehlt der Umweltausschuss die Zustimmung.

 

Für den Schul- und Kulturausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Der Schul- und Kulturausschuss hat sich dem Votum des Umweltausschusses angeschlossen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls die Zustimmung zu dem abgeänderten Antragstext.

 

Ferner hat sich der Bau- und Planungsausschuss mit dieser Vorlage befasst. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu diesem wie vorgetragenen geänderten Antragstext.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Gedenkstelle für den Nobelpreisträger Emil von Behring in den Wannkopfstraße 13 zu entwickeln, mit denkbaren Sponsoren Verhandlungen zu führen sowie entsprechende Anträge zur Mitfinanzierung an das Landesamt für Denkmalpflege und die Deutsche Stiftung für Denkmalpflege zu richten.

 

Bei Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen Laborgebäude soll der Bauherr verpflichtet werden, den ehemaligen Serumsabfüllraum gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz zu erhalten.

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