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Ratsinformation
02.11.2007 - 11.9 Antrag der FDP-Fraktion betr. Behring Gedenkstätte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 02.11.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:09
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der F.D.P.-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für den
Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Baumann (Bündnis
90/Die Grünen). Der Antrag hat im Umweltausschuss folgende Fassung erhalten:
Der
Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Gedenkstelle für den Nobelpreisträger
Emil von Behring in den Wannkopfstraße 13 zu entwickeln, mit denkbaren
Sponsoren Verhandlungen zu führen sowie entsprechende Anträge zur
Mitfinanzierung an das Landesamt für Denkmalpflege und die Deutsche Stiftung
für Denkmalpflege zu richten.
Bei Erteilung
einer Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen Laborgebäude soll der Bauherr
verpflichtet werden, den ehemaligen Serumsabfüllraum gemäß Hessischem
Denkmalschutzgesetz zu erhalten.
Zu dieser
geänderten Antragsfassung empfiehlt der Umweltausschuss die Zustimmung.
Für den
Schul- und Kulturausschuss berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der
Niederschrift. Der Schul- und Kulturausschuss hat sich dem Votum des
Umweltausschusses angeschlossen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
ebenfalls die Zustimmung zu dem abgeänderten Antragstext.
Ferner
hat sich der Bau- und Planungsausschuss mit dieser Vorlage befasst. Es
berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch der Bau- und
Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu
diesem wie vorgetragenen geänderten Antragstext.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Gedenkstelle für den Nobelpreisträger
Emil von Behring in den Wannkopfstraße 13 zu entwickeln, mit denkbaren
Sponsoren Verhandlungen zu führen sowie entsprechende Anträge zur
Mitfinanzierung an das Landesamt für Denkmalpflege und die Deutsche Stiftung
für Denkmalpflege zu richten.
Bei
Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen Laborgebäude soll
der Bauherr verpflichtet werden, den ehemaligen Serumsabfüllraum gemäß
Hessischem Denkmalschutzgesetz zu erhalten.
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