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Ratsinformation
27.11.2007 - 5 Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2007
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 27.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:
1. Zum Ausgleich von Verlusten im Nahverkehr erhält
die Stadtwerke Marburg GmbH von der Gesellschafterin Stadt Marburg eine
Zuweisung in Höhe von 400.000 Euro. Der Betrag ist im Wirtschaftsjahr 2007 als
Einlage der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zuzuführen.
2. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter
Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst.
8300/9300 „Zuführung Kapitalrücklage Stadtwerke“ von 400.000 € zugestimmt.
3. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Hst. 9120/3000 „Zuführung vom
Verwaltungshaushalt“.
4. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
5. Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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