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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

21.05.2008 - 14 Verschiedenes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  • Herr Bürgermeister Dr. Kahle verteilt eine Vorlage des Magistrats zur Solarsatzung. Sie musste zunächst am 19.05.2008 im Magistrat behandelt und konnte daher erst jetzt an die Ausschussmitglieder übergeben werden. Die Vorlage erfolgt zur Vorkenntnis; eine konkrete Beschlussvorlage einschließlich der Stellungnahme des Regierungspräsidiums zum Satzungsentwurf wird mit den Beratungsunterlagen zur Juni-Sitzung vorgelegt.
  • Frau Sell fragt, ob die Vorbehaltsfläche für ein Regenrückhaltebecken am Soldatengraben in Ockershausen für eine Wohnbebauung freigegeben wird. Herr Kulle beantwortet die Frage dahingehend, dass entlang der Straße ca. 3-4 Parzellen für Einfamilienhausbebauung freigegeben werden. Der untere Bereich bleibt von Bebauung freigehalten.
  • Eine zweite Frage von Frau Sell zu einem angeblichen größeren Bauprojekt am Ende der Herrmannstraße kann durch Magistrat und Verwaltung nicht beantwortet werden.
  • Herr Stompfe fragt nach der Einschätzung des Briefes des Regierungspräsidiums zur Solarsatzung durch den Magistrat. Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet die Frage dahingehend, dass weite Teile der Aussagen so nicht geteilt werden. Eine Nachfrage durch Herrn Stompfe zum Bestandseingriff (Art. 14 GG) und zur Rechtsgrundlage des § 81 (2) HBO wird ebenfalls beantwortet.
  • Herr Metz erbittet, wie bereits unter TOP 2 vermerkt, eine Bandabschrift des erwähnten Wortwechsels zwischen Herrn Haberle und Herr Bürgermeister Dr. Kahle.
  • Frau Schwebel fragt, was mit dem ursprünglich für die Anlegung einer Aussichtsplattform vorgesehenen Hügel an der Mainzer Gasse passiert und wann die Sanierung der Kochschen Gasse am Obermarkt erfolgt. Herr Bürgermeister Dr. Kahle antwortet, dass der Hügel so belassen wird, wie er sich zurzeit dargestellt. Ein Bewuchs wird sich von selbst entwickeln. Die Sanierung der Kochschen Gasse soll zeitnah erfolgen und wird aus Sanierungsmitteln finanziert.
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selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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