Seiteninhalt
Ratsinformation
30.05.2008 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.05.2008
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:08
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ist
dem Magistrat bekannt, ob in Schulkiosken Süßigkeiten verkauft werden, die
AZO-Farbstoffe enthalten, welche nach neuesten Erkenntnissen in direktem
Zusammenhang zum Aufmerksamkeits-defizitsyndrom und Hyperaktivitätssyndrom
stehen?
Es
antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:
Zunächst
wird darauf hingewiesen, dass die Lebensmittelzusatzstoffe entsprechend der
gesetzlichen Regelungen bei den unverpackten, losen Produkten in den
Cafeterien gekennzeichnet werden. Darunter befinden sich auch die zugelassenen
Farbstoffe, ohne dass diese in den Aushängen weiter aufgeschlüsselt werden.
Alle
verpackten Lebensmittel sind entsprechend
Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf den Verkaufsverpackungen
gekennzeichnet.
Bisher
gibt es noch 11 zugelassene Farbstoffe, die in süßen, bunten
Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Wegen des Verdachts eines Zusammenhangs
mit Hyperaktiivität und dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom werden aber auf der
europäischen Ebene zurzeit Studien dazu durchgeführt, die Ende 2008
abgeschlossen sein sollen, um dann ggf. über ein Verbot entscheiden zu können.
Erste Untersuchungen in Groß-Britannien haben mögliche Zusammenhänge zwischen
dem Genuss von azofarbstoff-haltigen Süßigkeiten und Anzahl der hyperaktiven
und Kindern mit ADSH ergeben.
Diese
Farbstoffe sind vor allem in bunt gefärbten Süßigkeiten (Weingummi, Frucht- und
Kaugummis, Ess-Schnüren, gefärbten Getränken etc.) vorhanden. Dabei handelt es
sich um folgende Farbstoffe, die sich hinter den angegebenen E-Nummern
verbergen:
E 102 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Tartrazin |
Gelb |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 104
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Chinolingelb |
Gelb |
Künstlich hergestellter Farbstoff |
E 110
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Gelborange S |
Orange |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 120
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Cochenille |
Rot |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 122
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Azorubin |
Rot |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 123
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Amaranth |
Rot |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff; in den USA nicht
zugelassen |
E 124
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Cochenillerot A |
Rot |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 127
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Erythrosin |
Rot |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 129
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Allurarot AC |
Rot |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 131
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Patentblau V |
Blau |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
E 132
<http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm> |
Indigotin |
Blau |
Künstlich hergestellter Azofarbstoff |
Im
Hinblick auf die schon erkannten Zusammenhänge ist es in der Verwaltung als
sinnvoll erkannt worden, die Kantinenbetreiber auf die Problematik aufmerksam
zu machen. Es gibt bereits Anbieter im Lebensmittelsektor, die z. B. ihre
Fruchtgummis ausschließlich mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten färben (z. B.
Haribo Goldbären). Wenn die Kantinenbetreiber an den Marburger Schulen ihr
Angebot unter diesem Aspekt betrachten und Produkte ausschließen, bei denen die
Farbstoffe mit den o. g. E-Nummern verwendet werden, ist dies sicher ein Weg
der Gesundheitsvorsorge für unsere Schülerinnen und Schüler.
Der
Fachdienst Schule steht derzeit mit den Schulen und den Betreibern der
Cafeterien in Kontakt und erarbeitet eine neue Angebotspalette, durch die im
Wesentlichen auf den Verkauf von Süßigkeiten verzichten werden soll.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen