Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.05.2008 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ist dem Magistrat bekannt, ob in Schulkiosken Süßigkeiten verkauft werden, die AZO-Farbstoffe enthalten, welche nach neuesten Erkenntnissen in direktem Zusammenhang zum Aufmerksamkeits-defizitsyndrom und Hyperaktivitätssyndrom stehen?

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Lebensmittelzusatzstoffe entsprechend der gesetzlichen Regelungen bei den unverpackten, losen Produkten in den Cafeterien gekennzeichnet werden. Darunter befinden sich auch die zugelassenen Farbstoffe, ohne dass diese in den Aushängen weiter aufgeschlüsselt werden.

 

Alle verpackten Lebensmittel sind entsprechend Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf den Verkaufsverpackungen gekennzeichnet.

 

Bisher gibt es noch 11 zugelassene Farbstoffe, die in süßen, bunten Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Wegen des Verdachts eines Zusammenhangs mit Hyperaktiivität und dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom werden aber auf der europäischen Ebene zurzeit Studien dazu durchgeführt, die Ende 2008 abgeschlossen sein sollen, um dann ggf. über ein Verbot entscheiden zu können. Erste Untersuchungen in Groß-Britannien haben mögliche Zusammenhänge zwischen dem Genuss von azofarbstoff-haltigen Süßigkeiten und Anzahl der hyperaktiven und Kindern mit ADSH ergeben.

 

Diese Farbstoffe sind vor allem in bunt gefärbten Süßigkeiten (Weingummi, Frucht- und Kaugummis, Ess-Schnüren, gefärbten Getränken etc.) vorhanden. Dabei handelt es sich um folgende Farbstoffe, die sich hinter den angegebenen E-Nummern verbergen:

 E 102 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Tartrazin

Gelb

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 104 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Chinolingelb

Gelb

Künstlich hergestellter Farbstoff

E 110 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Gelborange S

Orange

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 120 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Cochenille

Rot

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 122 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Azorubin

Rot

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 123 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Amaranth

Rot

Künstlich hergestellter Azofarbstoff; in den USA nicht zugelassen

E 124 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Cochenillerot A

Rot

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 127 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Erythrosin

Rot

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 129 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Allurarot AC

Rot

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 131 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Patentblau V

Blau

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

E 132 <http://www.gifte.de/Lebensmittel/e_100_-_149.htm>

Indigotin

Blau

Künstlich hergestellter Azofarbstoff

Im Hinblick auf die schon erkannten Zusammenhänge ist es in der Verwaltung als sinnvoll erkannt worden, die Kantinenbetreiber auf die Problematik aufmerksam zu machen. Es gibt bereits Anbieter im Lebensmittelsektor, die z. B. ihre Fruchtgummis ausschließlich mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten färben (z. B. Haribo Goldbären). Wenn die Kantinenbetreiber an den Marburger Schulen ihr Angebot unter diesem Aspekt betrachten und Produkte ausschließen, bei denen die Farbstoffe mit den o. g. E-Nummern verwendet werden, ist dies sicher ein Weg der Gesundheitsvorsorge für unsere Schülerinnen und Schüler.

 

Der Fachdienst Schule steht derzeit mit den Schulen und den Betreibern der Cafeterien in Kontakt und erarbeitet eine neue Angebotspalette, durch die im Wesentlichen auf den Verkauf von Süßigkeiten verzichten werden soll.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen