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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.10.2008 - 3.3 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Kommu...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende ruft diesen Tagesordnungspunkt zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 4.5 „Bankbeziehungen der Stadt Marburg“ zur Diskussion auf.

 

Die im Antrag gestellten Fragen werden durch die Vorlage zum Tagesordnungspunkt 4.5 teilweise beantwortet. Ergänzend beantwortet Oberbürgermeister Vaupel die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.)

Der Magistrat setzt beim Kassen- und Kreditmanagement keine Zins- und Kreditderivate ein. Er hat dies in der Vergangenheit nicht getan und hat auch nicht die Absicht, es künftig zu tun. Trotzdem liegt dank des vom Magistrat angewendeten klassischen Zinsmanagements der durchschnittliche Zinssatz, den die Stadt für ihre Darlehen zu zahlen hat, bei nur 3,3 %.

 

Zu 2.)

Die Rücklagen der Stadt Marburg sind von der internationalen Finanzmarktkrise nicht betroffen. Die Stadtkasse legt nicht benötigte liquide Mittel konservativ und sicher als Festgeld an. Dank dieser Anlageform sind die Mittel zu 100% abgesichert.

 

Die Anlage unserer Gelder erfolgt bei der Sparkasse Marburg – Biedenkopf und kommt damit der regionalen Wirtschaftsentwicklung zugute.

 

Zu 3.)

Sollten mit dem Begriff „Investment" Kapitalanlagen, Beteiligungen o. ä. gemeint sein, bei denen der Investor auf den „return of investment" hofft, so ist die Frage selbstverständlich zu verneinen. Der Magistrat macht solche Geschäfte nicht.

 

Sollten einfach nur Investitionen gemeint sein, so beschließt die Stadtverordnetenversammlung im Haushalt und beim Jahresabschluss wie diese finanziert werden.

 

Zu 4.)

Leider verfügt der Magistrat nicht über hellseherische Gaben. Dem Magistrat ist aber bekannt, dass das Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der Finanzkrise für 2009 nur noch von einem Wirtschaftswachstum von 0,2% ausgeht. Wie sich das auf die Betriebe auswirkt, die in Marburg Gewerbesteuer zahlen, kann unmöglich prognostiziert werden.

 

Der Stadtverordnete Metz zieht daraufhin den Antrag als erledigt zurück.

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