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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

31.10.2008 - 4.20 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf welche Rechtsgrundlage denkt der Magistrat ein Verbot von Terrassenheizungen zu stützen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Durchsetzung eines Verbots von Terrassenheizstrahlern wurde unter folgenden Regelungen geprüft:

 

Regelung

Zuständigkeit

Bewertung

Genehmigungen für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums „Sondernutzungserlaubnis"

Stadt Marburg

Hierbei käme es aber zu der Situation, dass die Heizpilze aus dem öffentlichen Raum verschwinden würden, aber auf Privatflächen zulässig blieben.

Hessisches Sicherheit- und Ordnungsgesetz HSOG

Stadt Marburg

Von den Heizstrahlern gehen keine unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben aus; Klimaschädigung zählt nicht zu Schäden im Sinne des HSOG

HBO, BauGB

Stadt Marburg

Terrassenheizstrahler sind keine baulichen Anlagen

Denkmalschutzgesetz

Stadt Marburg

Terrassenheizstrahler werden nur in den Herbst-/Wintermonaten betrieben und stellen daher nur eine zeitweise Beeinträchtigung dar; daher greift der Denkmalschutz hier nicht; wird zur Zeit aber noch weiter geprüft

Immissionsschutz; 1. BImschV

Landkreis Marburg-Biedenkopf

Terrassenheizstrahler fallen nicht unter Anlagen lt. Immissionsrecht

Energieeinsparverordnung EnEV

Bauherren

Terrassenheizstrahler sind nicht ausdrücklich aufgeführt; im Ordnungswidrigkeitenkatalog zur VO gibt es keine Ordnungswidrigkeit bei „Energieverschwendung"

Klimaschutz-Konvention

 

Allgemeine Verpflichtung, von der Bundesregierung ratifiziert, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen vor allem CO2 zu reduzieren.  Bei der Verbrennung von Propan entsteht ca. 3,5 kg/h CO2, bei 11 kg Flaschengröße und einer mittleren Brenndauer (laut Hersteller) von 6 h je Flasche werden also beim Betrieb eines Terrassenstrahler ca. 21 kg CO2 bzw. 10,5 m³ CO2 emittiert.

 

 

Da lediglich die Sondernutzungserlaubnis und eingeschränkt der Denkmalschutz eine Verbotsoption enthalten, werden beide Möglichkeiten in Erwägung gezogen.

 

Die auch mit dieser Anfrage dokumentierte Diskussion und letztlich die Kostenfrage beim Betrieb der Terrassenstrahler führte in Teilbereichen bei Gaststättenbetreibern scheinbar aber schon zu einer Einsicht: so gibt es vereinzelt im Außenbereich schon statt Heizstrahlern Fleece-Decken beim Sitzen für die Kunden.

 

 

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