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Ratsinformation
28.11.2008 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Reinhold Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Mit
welchen Konsequenzen hat der Betreiber des Steinbruches Elnhausen zu rechnen,
wenn er bereits schon jetzt über die Abbaugrenzen hinaus abbaut?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Das
zuständige Regierungspräsidium Gießen hat die Kleinen Anfragen mit Schreiben
vom 12. 11. 2008 wie folgt beantwortet:
"Sollte
in einem solchen Falle ein nicht genehmigungskonformer Betrieb festgestellt
werden, so wäre nach § 20 BImSchG zu prüfen, ob ein Verfahren zur Stilllegung
oder zur Betriebsuntersagung einzuleiten wäre. Gegebenenfalls wäre auch zu
prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit nach § 62 BImSchG vorläge. Des Weiteren
würde die Betreiberin angehalten, kurzfristig eine entsprechende
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen."
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