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Ratsinformation
28.11.2008 - 4.12 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Claudia...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.11.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Welche
neuen Maßnahmen hat der Magistrat bis dato ergriffen, um bei Jugendlichen
Alkohol- und Gewaltprävention zu betreiben?
Es
antwortet Bürgermeister Dr. Kahle in Vertretung des Oberbürgermeister:
Gewalt,
die durch junge Menschen ausgeübt wird, ist immer im Kontext ihrer
lebensweltlichen Bedingungen zu betrachten. Insofern kommt in der
Gewaltprävention den Institutionen und Einrichtungen besondere Bedeutung zu,
die sich mit der Ausbildung, Erziehung und Förderung junger Menschen befassen.
Schule als Einrichtung, die sich mit Ausbildung und Erziehung von jungen
Menschen befasst, nimmt neben dem Elternhaus eine zentrale Stelle ein.
Da
Gewaltprävention immer auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, stehen
neben Eltern und Schule weitere Institutionen und Einrichtungen in der
Verantwortung: Jugendhilfe, Jugendamt, Polizei, die verschiedenen anderen
Bereiche der Kommune, Justiz, Vereine und Sportvereine.
Ähnliches
gilt für den Bereich der Alkoholprävention.
Von
daher kann die Frage nicht kurz beantwortet werden. Sie müsste näher (Bereich,
Beginndatum „neu") bestimmt werden. Weiterhin müssten wahrscheinlich
umfangreiche Auskünfte von Dritten eingeholt werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen