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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.11.2008 - 4.30 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie werden Freie Träger der Jugendhilfe von den Veränderungen, die das FamFG bringt, betroffen sein und mit welchen Ergebnissen wurden diese mit den betroffenen Freien Trägern erörtert?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Wir verweisen, was die Auswirkungen des FamFG betrifft, auf unsere Stellungnahme zur Anfrage Nr. 29.

 

Was das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls betrifft, welches bereits umgesetzt wurde, so ist festzuhalten, dass die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe wahrgenommen wird. Auswirkungen auf Freie Träger der Jugendhilfe sind  nicht zu erwarten. Eine Erörterung der Veränderung lag daher nicht nahe.

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