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ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 13.5 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Schut...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Antragstext wurde im Bau- und Planungsausschuss auf folgende Fassung abgeändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierlich auf den Schutz und Erhalt der historischen Altstadt hinzuwirken und darüber hinaus auch die Baumaßnahmen in den angrenzenden Bereichen der Innenstadt sehr genau und kritisch auf ihre Verträglichkeit mit dem historisch gewachsenen Stadtbild hin zu prüfen.

Dabei sollte neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung aller Bestimmungen des Baurechts, des Brandschutzes und der Stellplatzordnung insbesondere auf die strikte Einhaltung der vorhandenen Denkmalschutz- und Gestaltungssatzung geachtet werden.

Bei widerrechtlichen Abweichungen sollte neben der Verhängung von Bußgeldern (die so hoch angesetzt werden sollten, dass sie vom Investor nicht als Peanuts missachtet werden können) grundsätzlich auch der Rückbau gefordert werden.

Ausnahmeregelungen und Duldung von Abweichungen sollten die absolute Ausnahme bleiben. Auf keinen Fall sollte den kurzfristigen Interessen eines Investors Vorrang eingeräumt werden vor dem langfristig wirksamen Schutz des historischen Stadtbildes.

Denkmalbeirat und Gestaltungsbeirat sollen so in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, dass es nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegt, welche Projekte von diesen beiden Gremien beraten werden.

Beide Gremien sollen im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit erhalten, die Öffentlichkeit über ihre Beratungsergebnisse zu informieren.

 

In dieser Fassung empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss die Zustimmung zur Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einistimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierlich auf den Schutz und Erhalt der historischen Altstadt hinzuwirken und darüber hinaus auch die Baumaßnahmen in den angrenzenden Bereichen der Innenstadt sehr genau und kritisch auf ihre Verträglichkeit mit dem historisch gewachsenen Stadtbild hin zu prüfen.

Dabei sollte neben der eigentlich selbstverständlichen Einhaltung aller Bestimmungen des Baurechts, des Brandschutzes und der Stellplatzordnung insbesondere auf die strikte Einhaltung der vorhandenen Denkmalschutz- und Gestaltungssatzung geachtet werden.

Bei widerrechtlichen Abweichungen sollte neben der Verhängung von Bußgeldern (die so hoch angesetzt werden sollten, dass sie vom Investor nicht als Peanuts missachtet werden können) grundsätzlich auch der Rückbau gefordert werden.

Ausnahmeregelungen und Duldung von Abweichungen sollten die absolute Ausnahme bleiben. Auf keinen Fall sollte den kurzfristigen Interessen eines Investors Vorrang eingeräumt werden vor dem langfristig wirksamen Schutz des historischen Stadtbildes.

Denkmalbeirat und Gestaltungsbeirat sollen so in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, dass es nicht allein im Ermessen der Verwaltung liegt, welche Projekte von diesen beiden Gremien beraten werden.

Beide Gremien sollen im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit erhalten, die Öffentlichkeit über ihre Beratungsergebnisse zu informieren.

 

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