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Ratsinformation
15.05.2009 - 13.17 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Perso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.17
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 15.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:35
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Antrag ist im Sozialausschuss beraten worden. Es berichtet der Stadtverordnetenvorsteher
anhand der Niederschrift. Der Sozialausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Ablehnung des Antrages. Aussprache
wurde angemeldet.
Der
Stadtverordnetenvorsteher weist daraufhin, dass der ursprüngliche Antrag der
Fraktion Marburger Linke inzwischen umgewandelt wurde in einen gemeinsamen
Antrag der Fraktion Marburger Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die
geänderte Textfassung liegt allen Stadtverordneten gedruckt vor.
Im
Rahmen der Aussprache spricht der Stadtverordnete Prof. Dr. Fülberth (Marburger
Linke). Er begründet auch die Änderung des ursprünglichen Antrages seiner
Fraktion und die Umwandlung in einen gemeinsamen Antrag. Weiterhin sprechen die
Stadtverordneten Stompfe (CDU), Böttcher (SPD), Oppermann (CDU) und Dorn
(Bündnis 90/Die Grünen).
Die
CDU-Fraktion beantragt beim Stadtverordnetenvorsteher eine kurze
Sitzungsunterbrechung, da zu der Vorlage noch Beratungsbedarf besteht.
Der
Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung von 20:05 Uhr bis 20:07 Uhr.
Weiter
sprechen der Stadtverordnete Stompfe und für den Magistrat Oberbürgermeister
Vaupel.
Anschließend
lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die geänderte Antragsfassung
abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert den
Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung auf, durch eine Änderung
des Hessischen Krankenhausgesetzes sowie den entsprechenden Verordnungen die Einführung
von patientenorientierten Personalstandards an Krankenhäusern, die die
Gegebenheiten in den unterschiedlichen Krankenhäusern berücksichtigen
herbeizuführen.
Bei
der Entwicklung und Umsetzung solcher Standards sollen diese angesichts des
krankheits- und therapieabhängigen differenzierten Personalbedarfs durch
analytische Verfahren ermittelt werden die Veränderungen in den bundesdeutschen
Krankenhäusern berücksichtigt (Verweildauer, Multimorbidität, etc.).
Bis
zur Umsetzung eines solchen analytischen Personalbemessungssystems werden die
Krankenhäuser und deren Träger, insbesondere die Uniklinik Gießen-Marburg
aufgefordert sich an der Pflegepersonalregelung (PPR) zu orientieren, Die
Landesregierung ist aufgefordert diesbezüglich auf die Krankenhäuser und deren
Träger einzuwirken.
Der
Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt, sich diesbezüglich
gegenüber beim Hessischen Landtag und der Landesregierung einzusetzen.
Die
Stadtverordnetenversammlung begrüßt die im Landtag beschlossene Expertengruppe
und erwartet gleichzeitig deren konsequente Umsetzung mit Partizipation aller
beteiligten Gruppierungen und Fraktionen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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