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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 13.17 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Perso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag ist im Sozialausschuss beraten worden. Es berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Der Sozialausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Ablehnung des Antrages. Aussprache wurde angemeldet.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher weist daraufhin, dass der ursprüngliche Antrag der Fraktion Marburger Linke inzwischen umgewandelt wurde in einen gemeinsamen Antrag der Fraktion Marburger Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die geänderte Textfassung liegt allen Stadtverordneten gedruckt vor.

 

Im Rahmen der Aussprache spricht der Stadtverordnete Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke). Er begründet auch die Änderung des ursprünglichen Antrages seiner Fraktion und die Umwandlung in einen gemeinsamen Antrag. Weiterhin sprechen die Stadtverordneten Stompfe (CDU), Böttcher (SPD), Oppermann (CDU) und Dorn (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Die CDU-Fraktion beantragt beim Stadtverordnetenvorsteher eine kurze Sitzungsunterbrechung, da zu der Vorlage noch Beratungsbedarf besteht.

Der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht die Sitzung von 20:05 Uhr bis 20:07 Uhr.

 

Weiter sprechen der Stadtverordnete Stompfe und für den Magistrat Oberbürgermeister Vaupel.

 

Anschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die geänderte Antragsfassung abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg fordert den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung auf, durch eine Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes sowie den entsprechenden Verordnungen die Einführung von patientenorientierten Personalstandards an Krankenhäusern, die die Gegebenheiten in den unterschiedlichen Krankenhäusern berücksichtigen herbeizuführen.

 

Bei der Entwicklung und Umsetzung solcher Standards sollen diese angesichts des krankheits- und therapieabhängigen differenzierten Personalbedarfs durch analytische Verfahren ermittelt werden die Veränderungen in den bundesdeutschen Krankenhäusern berücksichtigt (Verweildauer, Multimorbidität, etc.).

 

Bis zur Umsetzung eines solchen analytischen Personalbemessungssystems werden die Krankenhäuser und deren Träger, insbesondere die Uniklinik Gießen-Marburg aufgefordert sich an der Pflegepersonalregelung (PPR) zu orientieren, Die Landesregierung ist aufgefordert diesbezüglich auf die Krankenhäuser und deren Träger einzuwirken.

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird beauftragt, sich diesbezüglich gegenüber beim Hessischen Landtag und der Landesregierung einzusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die im Landtag beschlossene Expertengruppe und erwartet gleichzeitig deren konsequente Umsetzung mit Partizipation aller beteiligten Gruppierungen und Fraktionen.

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