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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 4.14 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sind dem Magistrat Fälle bekannt, in denen im Stadtgebiet Marburg Haushalte der Strom, das Gas, das Wasser abgestellt wurde, weil entsprechende Rechnungen nicht beglichen wurden? Falls ja: Was geschähe in solchen Fällen mit Haushalten, in denen kleinere Kinder leben?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Sperrungen von Zählern werden durch die Stadtwerke Marburg bei zahlungssäumigen Kunden durchgeführt. Hierbei werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, d.h. der Kunde erhält zuvor eine erste sowie zweite Mahnung und anschließend eine schriftliche Sperrandrohung. Zwischen erster Mahnung und Sperrung liegt ein Zeitraum von zirka sechs Wochen.

 

Die Stadtwerke sind während des ganzen Mahnverfahrens bestrebt mit dem Kunden einen einvernehmlichen und akzeptablen Tilgungsplan auszuarbeiten, vorausgesetzt der Kunde meldet sich bei den Stadtwerken. Sollten die Zahlungsziele von säumigen Kunden nicht eingehalten werden, erfolgt unverzüglich die Kündigung der Tilgungsvereinbarung mit Androhung der Sperrung. Der Kunde hat ab diesem Zeitpunkt drei Tage Zeit, auf die Androhung zu reagieren. Erst wenn keine Reaktion erfolgt, wird die Sperrung auch vollzogen.

 

Die Stadtwerke Marburg erfassen keine Daten, wie z.B. Familienverhältnis, Anzahl der Kinder, Alter. Somit ist es möglich, dass Kunden mit Kleinkindern oder Säuglingen gesperrt werden. Sollte den Stadtwerken bekannt werden, dass Kinder im Haushalt von der Sperrung betroffen sind, wird die Sperrung unverzüglich rückgängig gemacht und es erfolgt eine Abstimmung zwischen Stadtwerke, Kunde und Kreisjobcenter. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung über die Tilgung der Schulden sowie die Sicherstellung der Zahlung der künftigen Abschläge zu erreichen.

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