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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

15.05.2009 - 4.17 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Halise Adsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wann wird der Denkmalbeirat seinen ersten Bericht vor der Stadtverordneten­versammlung (laut geänderter Satzung) vortragen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2008 wurde zu dem Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Änderung der Satzung des Denkmalbeirates folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Denkmalbeirat verfasst jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, trägt ihn in den Fachausschüssen vor und stellt ihn zur Diskussion. Der Bericht wird als Kenntnisnahme behandelt".

 

In der 29. Sitzung des Denkmalbeirates am 3. Februar 2009 wurde auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Satzung für den Denkmalbeirat der Universitätsstadt Marburg berufen. Dies insbesondere auch deshalb, weil die derzeitige Satzung des Denkmalbeirates an die neue Mustersatzung für Denkmalbeiräte an den Unteren Denkmalschutzbehörden des Landes (siehe Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 30. Mai 2005) angepasst werden muss.

 

Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, Herrn Schade, der 2. Vorsitzenden, Frau Dr. Lemberg, Herrn Lange, Mitglied des Denkmalbeirates und Herrn Ritter, Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB).

 

Der Satzungsentwurf wird in der Juni-Sitzung dem Denkmalbeirat und in Folge dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der 1. Vorsitzende des Denkmalbeirates der Universitätsstadt Marburg wird danach seinen ersten jährlichen Bericht über seine Tätigkeit den Fachausschüssen - nicht der Stadtverordnetenversammlung, wie in der kleinen Anfrage angeführt - zum Jahresende 2009 über das Jahr 2009 vortragen.

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