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ALLRIS - Auszug

26.06.2009 - 15.23 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Lernm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis 90/Die Grünen). Im Sozialausschuss wurde der Antrag geändert.

Folgender Änderungsantrag der Vorsitzenden des Sozialausschusses wurde beschlossen:

 

"Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, nach welchen Kriterien Familien mit Stadtpassberechtigung zum Schuljahresbeginn 2009 bei Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5 und 7 unter Berücksichtigung anderer staatlicher Leistungen gefördert werden können. Gegebenenfalls sollen zusätzliche Mittel zum Nachtragshaushalt angemeldet werden."

 

In dieser Fassung empfiehlt der Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Die Vorlage ist auch im Schul- und Kulturausschuss beraten worden. Wie der Stadtverordnetenvorsteher ausführt hat sich der Schul- und Kulturausschuss dem Votum des Sozialausschusses angeschlossen.

 

Der ursprüngliche Antrag der Fraktion Marburger Linke wurde zur Ablehnung empfohlen.

 

Weiterhin berichtet der Stadtverordnetenvorsteher, dass sich auch der Haupt- und Finanzausschuss mit der Angelegenheit befasst hat. Dort wurde ein Antrag aller Fraktionen ausgearbeitet, der folgenden Beschlusstenor hat:

 

"A.       Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, nach welchen Kriterien Familien mit Stadtpassberechtigung zum Schuljahresbeginn 2009 bei Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5 und 7 unter Berücksichtigung anderer staatlicher Leistungen gefördert werden können. Gegebenenfalls sollen zusätzliche Mittel zum Nachtragshaushalt angemeldet werden.

Dabei ist von folgenden Zielen auszugehen:

 

1.         Auch zum Schuljahresbeginn soll bei der Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5 und 7 den Kindern von Stadtpassberechtigten ein Gutschein in Höhe von 150 € zu den gleichen Bedingungen wie 2008 zur Verfügung stehen.

 

2.         Auf Antrag soll auch Familien und Personen, die nicht stadtpassberechtigt sind, für die aber der einschlägige Lernmittelaufwand eine besondere Belastung darstellt, dieser Gutschein zur Verfügung stehen.

 

B.         Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, im Einvernehmen mit den Schulleitungen Vorbereitungen zu treffen, dass die für den Unterricht nötige Ausstattung zum Schreiben, Rechnen und für die musischen Fächer, soweit sie kostengünstiger (große Mengen) über den Großhandel zu beziehen ist, zum Selbstkostenpreis für die Schule eingekauft werden kann."

 

In dieser Fassung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt somit über den von allen Fraktionen getragenen gemeinsamen Antrag in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

A.         Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, nach welchen Kriterien Familien mit Stadtpassberechtigung zum Schuljahresbeginn 2009 bei Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5 und 7 unter Berücksichtigung anderer staatlicher Leistungen gefördert werden können. Gegebenenfalls sollen zusätzliche Mittel zum Nachtragshaushalt angemeldet werden.

Dabei ist von folgenden Zielen auszugehen:

 

1.         Auch zum Schuljahresbeginn soll bei der Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5 und 7 den Kindern von Stadtpassberechtigten ein Gutschein in Höhe von 150 € zu den gleichen Bedingungen wie 2008 zur Verfügung stehen.

 

2.         Auf Antrag soll auch Familien und Personen, die nicht stadtpassberechtigt sind, für die aber der einschlägige Lernmittelaufwand eine besondere Belastung darstellt, dieser Gutschein zur Verfügung stehen.

 

B.        Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, im Einvernehmen mit den Schulleitungen Vorbereitungen zu treffen, dass die für den Unterricht nötige Ausstattung zum Schreiben, Rechnen und für die musischen Fächer, soweit sie kostengünstiger (große Mengen) über den Großhandel zu beziehen ist, zum Selbstkostenpreis für die Schule eingekauft werden kann.

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