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Ratsinformation
26.06.2009 - 15.23 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Lernm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Für
den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Dr. Perabo (Bündnis
90/Die Grünen). Im Sozialausschuss wurde der Antrag geändert.
Folgender
Änderungsantrag der Vorsitzenden des Sozialausschusses wurde beschlossen:
"Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen, nach welchen Kriterien Familien mit
Stadtpassberechtigung zum Schuljahresbeginn 2009 bei Einschulung sowie beim
Übergang in die Klassen 5 und 7 unter Berücksichtigung anderer staatlicher
Leistungen gefördert werden können. Gegebenenfalls sollen zusätzliche Mittel
zum Nachtragshaushalt angemeldet werden."
In
dieser Fassung empfiehlt der Sozialausschuss der Stadtverordnetenversammlung
die Zustimmung.
Die
Vorlage ist auch im Schul- und Kulturausschuss beraten worden. Wie der
Stadtverordnetenvorsteher ausführt hat sich der Schul- und Kulturausschuss dem
Votum des Sozialausschusses angeschlossen.
Der
ursprüngliche Antrag der Fraktion Marburger Linke wurde zur Ablehnung
empfohlen.
Weiterhin
berichtet der Stadtverordnetenvorsteher, dass sich auch der Haupt- und
Finanzausschuss mit der Angelegenheit befasst hat. Dort wurde ein Antrag aller
Fraktionen ausgearbeitet, der folgenden Beschlusstenor hat:
"A. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen,
nach welchen Kriterien Familien mit Stadtpassberechtigung zum Schuljahresbeginn
2009 bei Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5 und 7 unter
Berücksichtigung anderer staatlicher Leistungen gefördert werden können.
Gegebenenfalls sollen zusätzliche Mittel zum Nachtragshaushalt angemeldet
werden.
Dabei ist von folgenden Zielen auszugehen:
1. Auch
zum Schuljahresbeginn soll bei der Einschulung sowie beim Übergang in die
Klassen 5 und 7 den Kindern von Stadtpassberechtigten ein Gutschein in Höhe von
150 € zu den gleichen Bedingungen wie 2008 zur Verfügung stehen.
2. Auf
Antrag soll auch Familien und Personen, die nicht stadtpassberechtigt sind, für
die aber der einschlägige Lernmittelaufwand eine besondere Belastung darstellt,
dieser Gutschein zur Verfügung stehen.
B. Der
Magistrat wird weiterhin aufgefordert, im Einvernehmen mit den Schulleitungen
Vorbereitungen zu treffen, dass die für den Unterricht nötige Ausstattung zum
Schreiben, Rechnen und für die musischen Fächer, soweit sie kostengünstiger
(große Mengen) über den Großhandel zu beziehen ist, zum Selbstkostenpreis für
die Schule eingekauft werden kann."
In
dieser Fassung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss der
Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung.
Der
Stadtverordnetenvorsteher lässt somit über den von allen Fraktionen getragenen
gemeinsamen Antrag in der Fassung des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
A. Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen, nach welchen Kriterien Familien mit Stadtpassberechtigung
zum Schuljahresbeginn 2009 bei Einschulung sowie beim Übergang in die Klassen 5
und 7 unter Berücksichtigung anderer staatlicher Leistungen gefördert werden
können. Gegebenenfalls sollen zusätzliche Mittel zum Nachtragshaushalt angemeldet
werden.
Dabei ist von folgenden Zielen auszugehen:
1. Auch
zum Schuljahresbeginn soll bei der Einschulung sowie beim Übergang in die
Klassen 5 und 7 den Kindern von Stadtpassberechtigten ein Gutschein in Höhe von
150 € zu den gleichen Bedingungen wie 2008 zur Verfügung stehen.
2. Auf
Antrag soll auch Familien und Personen, die nicht stadtpassberechtigt sind, für
die aber der einschlägige Lernmittelaufwand eine besondere Belastung darstellt,
dieser Gutschein zur Verfügung stehen.
B. Der
Magistrat wird weiterhin aufgefordert, im Einvernehmen mit den Schulleitungen
Vorbereitungen zu treffen, dass die für den Unterricht nötige Ausstattung zum
Schreiben, Rechnen und für die musischen Fächer, soweit sie kostengünstiger
(große Mengen) über den Großhandel zu beziehen ist, zum Selbstkostenpreis für
die Schule eingekauft werden kann.
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