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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.06.2009 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Manfred Jan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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An der Ecke Universitäts-/Gutenbergstraße wird in den nächsten Wochen im Rahmen der Umbaumaßnahmen das Bürgersteigpflaster ausgetauscht. Damit ist dieser Fußweg mit drei Sorten Straßenbelag versehen. Ist es nicht sinnvoll, wenigstens das unebene Kopfsteinpflaster bis zum Haus Gutenbergstraße 5 mit zu ersetzen?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Ab 13. Juli 2009 beginnen die Arbeiten auf der südlichen Hälfte der Universitätsstraße. Dabei wird auch der Einmündungsbereich der Gutenbergstraße in die Maßnahme mit einbezogen. Allerdings müssen sich die Umgestaltungsmaßnahmen auf den direkten Einmündungsbereich in die Universitätsstraße beschränken. Eine Weiterführung der Pflasterarbeiten in die Gutenbergstraße hinein ist leider nicht möglich. Die Ausbaumaßnahmen in der Universitätsstraße werden gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Marburg umgelegt, so dass zusätzliche Maßnahmen in Seitenstraßen nicht einbezogen werden können. Auch eine Aufwertung des Gehwegbelages in der Gutenbergstraße müsste über die Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden. Dazu wäre allerdings eine vorausgehende Anliegerversammlung durchzuführen, in der ein Konzept für den Gesamtbereich abzustimmen wäre.

 

Die Stadt Marburg hat den Ausbau und die Umgestaltung des Abschnittes der Universitätsstraße zwischen Gutenbergstraße und Rudolphsplatz deswegen zunächst zurückgestellt, weil sich städtebauliche Veränderungen im Zuge der Umnutzung des Savignyhauses abzeichnen. Sobald die hier zu erwartenden städtebaulichen Veränderungen konkrete Gestalt angenommen haben, werden wir Pläne für die Umgestaltung des Straßenraumes der Universitätsstraße zwischen Gutenbergstraße und Rudolphsplatz und für die Gutenbergstraße selbst entwickeln. Somit wird es also erst mittelfristig möglich sein, in der Gutenbergstraße selbst Veränderungen vorzunehmen.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Jannasch (CDU) wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

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