Seiteninhalt
Ratsinformation
26.06.2009 - 4.23 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.06.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wird in den
Verwaltungsaußenstellen Marbach und Wehrda auch weiterhin Rentenberatung durch
hervorragend ausgebildete Mitarbeiterinnen angeboten?
Es
antwortet der Oberbürgermeister:
Die
Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, Anträge auf
Sozialleistungen entgegenzunehmen. Dieser Auftrag schließt eine Prüfung auf
Vollständigkeit der Unterlagen vor Weiterleitung an die Rententräger ebenso mit
ein wie eine Auskunftspflicht in begrenztem Umfang. Eine qualifizierte Rentenberatung
ist damit ausdrücklich nicht vorgeschrieben.
Der
Magistrat ist selbstverständlich bemüht, im Rahmen seiner Möglichkeiten die
dafür zuständigen Kollegen/Kolleginnen bestmöglich zu qualifizieren.
Wo
die Aufgabenerledigung letztlich angeboten wird, bleibt der weiteren Personal-
und Organisationsplanung vorbehalten. Bis Ende 2010 -dem Ausscheiden der jetzigen
Stelleninhaberin-gibt es keine Veranlassung am derzeitigen Angebot etwas zu
ändern.
Damit
ist die verkürzte Fragestunde von 30 Minuten abgelaufen. Die Fragen 24 bis 28
werden schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen dieser Niederschrift als Anlage
bei.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen