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Ratsinformation
29.01.2010 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 29.01.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vor dem Umbau gab es die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/Std. im unteren Marbacher Weg. Denn da überqueren Kindergartenkinder, Schulkinder und Studenten die Straße. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass dies wieder eingeführt wird? (Anwohner sind zur Unterschriftensammlung bereit).
Es antwortet der Oberbürgermeister:
Vor der Erneuerung des Marbacher Weges war die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund des schlechten Ausbauzustandes der Straße auf 40 km/h begrenzt.
Mit der Baumaßnahme wurde die Straße so hergestellt, dass der Grund für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf unter 50 km/h nicht mehr gegeben ist.
Nach dem der Stadtverordnetenversammlung vorliegenden Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 12.08.2009 beträgt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h. Geschwindigkeitsreduzierungen auf unter 50 km/h sind nur beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind im Marbacher Weg nicht gegeben.
Zur Sicherheit für die Fußgänger beim Queren des Marbacher Weges sind signalgeregelte Fußgängerschutzanlagen sowie eine Mittelinsel vorhanden.
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