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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.02.2010 - 4.3 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie hoch sind die Mehreinnahmen der Stadt Marburg im Jahre 2009 durch die höheren Straßenverkehrsgebühren für Hinterlieger und Teilhinterlieger aufgrund der Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.07.2009?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Straßenreinigungsgebühren (nicht: Straßenverkehrsgebühren) haben sich durch die veränderte Satzung weder im Einzelfall noch insgesamt signifikant verändert.

 

Die Satzungsänderung hat nicht die Gebühren erhöht, sie hat lediglich für Hinterlieger und Teilhinterlieger zu einem andern Verteilungsmaßstab geführt.

 

Nach den Erfahrungen des Steueramtes bewegten sich die Nachberechnungen für die einzelnen Grundstückseigentümer i. d. R. im niedrigen zweistelligen €-Bereich und haben sich insgesamt praktisch ausgeglichen.

 

Mehreinnahmen von ca. 5.000 € für das Halbjahr nach der Satzungsänderung gab es, weil zusätzliche Straßen in die öffentliche und damit gebührenpflichtige Reinigung aufgenommen wurden.

 

Bei den Haushaltsansätzen für 2010 und 2011 wird sich das widerspiegeln.

 

 

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