Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.02.2010 - 4.12 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wie ist der aktuelle Sachstand der Bauvoranfragen und Baugenehmigungen im Geltungsbereich des gerade aufgestellten Bebauungsplans Nr. 5/14 „Ockershäuser Allee" und wie ist bei evtl. genehmigten Bauten die Brandschutzsicherung gewährleistet (Feuerwehrzufahrten)?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

BTB 456/2009              Mehrfamilienwohnhäuser Ockershäuser Allee 24

Der Bauantrag für die geplanten Mehrfamilienwohnhäuser ist inzwischen zurückgezogen worden. Beantragt waren zwei Gebäude: Das hintere Gebäude hat die Abmessungen 29,99 m x 18,49 m und hat drei Vollgeschosse. Das vordere, an der Straße gelegene Gebäude hat die Abmessungen von 16,49 m x 7,99 m und hat zwei Vollgeschosse. Andernfalls wäre eine Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch erfolgt.

 

 

VA 021/2008                            Gebäude hinter der Ockershäuser Allee 26 und 28

Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den Abmessungen von 15,50m x 10,83m mit einem Voll- und einem Staffelgeschoss mit Flachdach wurde am 02.09.2008 positiv beschieden. Es wurde eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt, wenn die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. Die Erschließung und die Feuerwehrzufahrt sollen über das davor liegende Grundstück Ockershäuser Allee 28 führen. Hierzu wären jedoch die Eintragung einer Baulast und die Herstellung der Zufahrt erforderlich. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Ein Bauantrag für dieses Grundstück liegt noch nicht vor.

 

 

Feuerwehrzufahrten

Die Gebäude auf den vorgenannten Grundstücken sollen über Feuerwehrzufahrten erreicht werden. Die Feuerwehrzufahrt zu dem letztgenannten Einfamilienhaus hat nur eine Breite von 2,80 m (erf. 3,00 m). Dies stellt aber nach Mitteilung des Fachdienstes Brandschutz kein Problem dar, weil bei diesem Einfamilienwohnhaus die direkte Anfahrbarkeit nicht erforderlich ist.

 

Zwei Zusatzfragen der Stadtverordneten Sell (SPD) werden ebenfalls durch den Bürgermeister und den Oberbürgermeister beantwortet.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen